Verwaltungsvorschrift
1983-03-11
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Richtlinie des Rates betr. die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft, betr. Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen aus dem Industriezweig Alkalichloridelektrolyse, des Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus (Paris-Übereinkommen) und des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigungen