Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der EN 14362 legt ein Verfahren zum Verwendungsnachweis bestimmter Azofarbstoffe fest, die bei der Herstellung oder Behandlung bestimmter Erzeugnisse aus Textilfasern nicht verwendet werden dürfen und die mit und ohne vorherige Extraktion reduziert werden können.
Azofarbstoffe, die ohne vorherige Extraktion dem reduzierenden Agens zugänglich sind, sind solche, die zum Färben mit Pigmenten oder zum Farbstofffärben benutzt werden von:
- Zellulosefasern (zum Beispiel Baumwolle, Viskose);
- Eiweißfaserstoffen (zum Beispiel Wolle, Seide);
- Synthesefasern (zum Beispiel Polyamid, Acryl).
Azofarbstoffe, die durch vorherige Extraktion verfügbar sind, sind diejenigen, die zum Färben von Kunstfasern mit Dispersionsfarbstoffen verwendet werden. Die folgenden Kunstfasern können mit Dispersionsfarbstoffen gefärbt werden: zum Beispiel Polyester, Polyamid, Acetat, Triacetat, Acryl und Chlorfaser.
Das Verfahren gilt für alle farbigen Textilien, zum Beispiel gefärbte, bedruckte und beschichtete Textilien.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-12 AA "Textilchemische Prüfverfahren und Fasertrennung" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 14362-1:2017-05 .
Gegenüber DIN EN 14362-1:2012-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umstellung der Extraktion von Chlorbenzol auf Xylol; b) Trennung der Verfahren mit und ohne Extraktion, da die kombinierte Methode nicht mehr existiert; c) Vorgehen bei Pigmentfärbungen wurde klarer beschrieben; d) redaktionelle Änderungen.