Ob Flutkatastrophe, Bombenentschärfung oder Terroranschlag: Erfolgreiche Evakuierungen basieren auf klaren Konzepten und vorbereiteten Abläufen. Die VDI 4062 Blatt 1 unterstützt Unternehmen dabei, Evakuierungskonzepte zu erstellen, Evakuierungsübungen zu planen und gesetzliche Anforderungen aus Arbeitsschutz und betrieblicher Gefahrenabwehr umzusetzen.
Oberstes Ziel eines Evakuierungskonzepts ist die sichere Selbstrettung aller betroffenen Personen. Es ist in jedem Schritt danach ausgerichtet:
Eine gute Evakuierungsübung gleicht den Soll-Zustand des Evakuierungskonzepts mit dem Ist-Zustand der realen Bedingungen ab. Sie identifiziert Schwachstellen, verbessert das Konzept und bereitet Mitarbeitende auf den Ernstfall vor.
Während Inhalt und Häufigkeit der Übungen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgehalten sind (ASR A 2.3), liefert die Richtlinie erweiterte Hinweise mit praktischem Nutzen: Beispielsweise zur Durchführung von Übungen mit möglichst geringen Auswirkungen auf den Betrieb sowie zur Auswertung der Ergebnisse.
Die Richtlinie behandelt Teilübungen, besondere Rahmenbedingungen sowie die Nachbereitung und Dokumentation.
Selbstrettung ist das zentrale Schutzziel jedes Evakuierungskonzepts. Allerdings gibt es Situationen und Szenarien, in denen Personen nur durch Fremdrettung geschützt werden können.
Zu den Personen, die in vielen Fällen eine Fremdrettung benötigen, gehören Menschen mit Behinderungen: So müssen zum Beispiel körperlich beeinträchtigte Personen im Rollstuhl über Fahrstühle in Sicherheit gebracht werden – die DIN EN 81-76 bietet hierfür den Rahmen.
Auch Menschen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen sind im Evakuierungskonzept gesondert zu berücksichtigen: Sie brauchen für das Verlassen des Gebäudes eine unterwiesene verantwortliche Assistenz.
Merke: Das Evakuierungskonzept muss die – bekannte oder anzunehmende – Anzahl beeinträchtigter Personen ausweisen und geeignete Maßnahmen bereithalten. |
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen, sie auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Dazu gehört auch, geeignete Beschäftigte zu benennen, die im Notfall Aufgaben übernehmen: der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung. Ihre Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen zu den betrieblichen Verhältnissen, zur Zahl der anwesenden Personen und zu den bestehenden Gefährdungen passen.
Die VDI 4062 Blatt 1 übersetzt diese rechtlichen Grundpflichten in ein konkretes Vorgehen. Sie zeigt, wie aus der Gefährdungsbeurteilung ein Evakuierungskonzept wird, wie Führungs- und Organisationsaufgaben verteilt werden, welche Schnittstellen zu Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei bestehen und wie Evakuierungshelfende ausgewählt, unterwiesen und ausgerüstet werden können.
Evakuierungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess: prüfen, üben, auswerten, anpassen. Im Ernstfall ist es diese Vorarbeit, die über den Erfolg einer Evakuierung entscheidet.
Ein Evakuierungskonzept ist kein Dokument für die Schublade. Es muss zu den tatsächlichen Gegebenheiten im Betrieb passen und bei relevanten Änderungen angepasst werden. Dies betrifft insbesondere bauliche Veränderungen, neue Nutzungen, veränderte Personenzahlen, neue Gefährdungen oder geänderte Zuständigkeiten.
Die folgenden Prüfpunkte gemäß VDI 4062 Blatt 1 helfen, bestehende Konzepte zu überprüfen:
Prüfpunkt | Leitfrage | Bedeutung für den Ernstfall |
|---|---|---|
Gefährdungslage | Welche Ereignisse können eine Evakuierung erforderlich machen? | Brand, Gefahrstoffaustritt, Bombenfund, Gewaltlage, Extremwetter oder Infrastrukturausfall stellen unterschiedliche Anforderungen an Alarmierung und Ablauf. |
Personen im Objekt | Wer kann sich selbst retten, wer benötigt Unterstützung? | Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Orientierung oder Wahrnehmung müssen im Konzept gesondert berücksichtigt werden. |
Zuständigkeiten | Wer entscheidet, wer alarmiert, wer kontrolliert? | Unklare Rollen kosten Zeit und führen im Gefahrenfall zu gefährlichen Verzögerungen. |
Alarmierung | Werden alle anwesenden Personen zuverlässig erreicht? | Alarmierungswege müssen zur Arbeitsstätte, zur Nutzung und zu den anwesenden Personengruppen passen. |
Fluchtwege und Sammelstellen | Sind Wege, Ausgänge und Sammelstellen bekannt, erreichbar und nutzbar? | Fluchtwege müssen auch unter Stress schnell auffindbar sein. Sammelstellen müssen zur jeweiligen Gefährdungslage passen. |
Übungen und Dokumentation | Werden Übungen ausgewertet und Schwachstellen behoben? | Erst die Nachbereitung zeigt, ob das Konzept nur auf dem Papier funktioniert oder auch im Betrieb trägt. |
Die VDI 4062 Blatt 1 unterstützt Unternehmen bei der Erstellung und Überprüfung von Evakuierungskonzepten. Insbesondere bei veränderten Gefährdungen, baulichen Anpassungen oder längeren Aktualisierungszyklen bietet die Richtlinie Orientierung.
Die Richtlinie liefert Handlungsempfehlungen, Checklisten und Arbeitshilfen für die betriebliche Evakuierungsplanung. Sie unterstützt Unternehmen dabei, Evakuierungskonzepte systematisch zu erstellen, Evakuierungsübungen auszuwerten und bestehende Prozesse regelmäßig zu überprüfen.
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