Kurzreferat
Diese Richtline konkretisiert die Anforderungen aus den Bereichen des Wasser- und Gefahrstoffrechts sowie andere technische/rechtliche Vorgaben (z. B. AwSV, TRwS, TRBS/TRGS) des Gewässerschutzes bei der Reparatur nach Unfällen und der Entsorgung von Akkumulatoren nach Brandeinwirkung. Diese Richtline gilt für Abwässer, die bei der Reparatur nach Unfällen und/ oder der Entsorgung von Löschwasser und Akkumulatoren nach Brandeinwirkung entstehen. Im Wesentlichen gilt sie bei der Instandsetzung von Unfallfahrzeugen, einschließlich Flächen zur Bereitstellung von Fahrzeugen, der Verwertung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (z. B. im Rahmen der Altfahrzeug-Verordnung), der Entsorgung der bei dieser Abwasserbehandlung anfallenden Abfälle sowie der Rückhaltung des Löschwassers bei Brandeinwirkung.