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Für einen verlässlichen Brandschutz in Bauwesen und TGA: Mit Normen und Fachbüchern von DIN Media gehen Sie auf Nummer sicher. Die Standardwerke „Basiswissen Brandschutz“ und „Brandschutz im Bestand“ lassen keine Fragen offen. Und unsere praxisnahen Weiterbildungen sorgen dafür, dass Ihr Personal professionell geschult ist und im Ernstfall gezielt und wirksam handeln kann.
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von Bettina Gehbauer-Schumacher
Baulicher Brandschutz will das Wichtigste schützen: Leib und Leben. Aus diesem Grund ist er gesetzlich vorgeschrieben und in zahlreichen Normen und Richtlinien verankert. Auch wenn es heute teilweise sehr spezielle Anforderungen an Gebäude gibt – mit einer sorgfältigen und überlegten Planung lassen sie sich gut umsetzen. Deshalb lohnt es sich für Bauherren, Planer, Anlagenbauer und Betreiber, gut über Brandschutz informiert zu sein und ihre Mitarbeiter immer auf dem Laufenden zu halten.
Wenn über Brandschutz berichtet wird, dann oft negativ. Er führe – wie zum Beispiel im Fall des Berliner Großflughafens – zu erhöhten Kosten und zu Verzögerungen beim Bau sowie bei der Abnahme von Immobilien. Die größten Stolpersteine entstehen aber in der Regel dadurch, dass das Thema „baulicher Brandschutz“ erst zu einem relativ späten Zeitpunkt bedacht wird und dann auch noch mit einem allzu knappen Budget umgesetzt werden soll. Ein verlässlicher Brandschutz bringt zum Teil aufwendige Maßnahmen mit sich, rettet aber im Ernstfall Menschenleben und schützt vor enormen materiellen Schäden. Erst 2017 zeigte der verheerende Brand in dem Wohngebäude „Grenfell Tower“ in London, dass die Missachtung von Brandschutzvorschriften erschreckende Folgen haben kann.
In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Rechtsvorschriften zum Brandschutz, zum Beispiel die Bauordnungen und technischen Baubestimmungen der Bundesländer. Denn Brandschutz dient dem Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum, Besitz, Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Er gliedert sich in mehrere Bereiche:
Der vorbeugende hat den abwehrenden Brandschutz einzubeziehen, zum Beispiel müssen Rettungswege geplant und beschildert werden. Nicht umsonst entstanden die Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes aus den Erfahrungen, dass sich Brände früher schneller ausbreiten konnten, weil die Häuser dicht aneinander standen, häufig aus leicht brennbaren Baustoffen errichtet waren und über offene Feuerstätten verfügten.
Bewertungsmaßstab für das Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten ist die europäische Normenreihe DIN EN 13501 mit ihren sieben Klassen (A1, A2, B, C, D, E, F). Auf nationaler Ebene gilt DIN 4102 mit ihren Einteilungen in nicht brennbare (A) und brennbare Baustoffe (B). DIN EN ISO 13943 enthält Regelungen zum Brandschutz-Vokabular auseinander und sorgt dafür, dass die Terminologie einheitlich verwendet wird.
Für Stahlbeton- und Spannbetontragwerke gibt es DIN EN 1992, für Stahlbauten DIN EN 1993. DIN EN 1995 umfasst den Holzbau, DIN 18230 den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten. Verschiedene Normen beschreiben Anlagen zur Überwachung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, darunter DIN 14675 für Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA). Darüber hinaus sind Normen zu Flucht- und Rettungswegen, zu Feststellanlagen, Glas, Brandschutzzeichen und Brandmeldeanlagen zu beachten, und es gibt spezielle Fachliteratur zu baulichem Brandschutz in Krankenhäusern oder zu Sicherheitstechnik.
Bereits diese Übersicht zeigt, wie vielfältig und komplex das Aufgabengebiet des Brandschutzes ist. Anforderungen des Bauordnungsrechts, von Versicherungsunternehmen oder Bauherren können es notwendig machen, einen Gutachter zu beauftragen und dessen Brandschutzkonzept bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen und genehmigen zu lassen. Wer Brandschutz-Fachplaner ist, kann diese Tätigkeit selbst anbieten und hat die Möglichkeit, sich als Nachweisberechtigter in die Listen der Architekten- oder Ingenieurkammern eintragen zu lassen.
Moderne Gebäude werden von zahlreichen Leitungen durchdrungen. Das führt zu potenziellen Konflikten mit den Vorschriften der Bauaufsicht, die eine Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken voraussetzt. Deshalb müssen hier spezielle Feuerschutzeinrichtungen vorhanden sein. Rohr- und Elektroleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, sind zum Beispiel durch Brandschotte zu sichern.
Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bieten viele Möglichkeiten, die Schutzziele zu erreichen. Dabei kann auch die Digitalisierung helfen: Building Information Modeling (BIM) für Planung, Bau und Betrieb sowie eine intelligente Verknüpfung der Technik, die Wartungsarbeiten und die notwendigen Schritte im Falle eines Alarms erleichtert und dokumentiert.
Der vorbeugende Brandschutz bewegt sich im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Aufgaben und privaten Interessen. Baulicher Brandschutz im Bestand kann beispielsweise die Aufgabe umfassen, den Denkmalschutz mit den Wünschen der Bauherren zu verbinden. Folglich geht es immer darum, welches Konzept die unterschiedlichen Anforderungen im Einzelfall angemessen vereint. Eine frühzeitige, integrale Herangehensweise hilft, veranschlagte Kosten und Bauzeiten einzuhalten.
Publikation DIN Media Praxis 2022-05
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Die Brandschutz-Vorgaben für Neubauten und Sanierungen sind komplex. Ende der 1990er-Jahre ist eine Vielzahl an Richtlinien und Verordnungen entstanden. Mit dem Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 (BauROG) wurden schlankere gesetzliche Regelungen im Baurecht beschlossen, und 2002 gab es eine neue Musterbauordnung (MBO). Wo Gesetze und Richtlinien nicht ins Detail gehen, gibt es DIN-Normen als anerkannte Regeln der Technik. Damit ein Brandschutzkonzept alle Vorgaben erfüllt und zum Bauprojekt passt, müssen Brandschutzfachleute die Planerinnen und Planer unterstützen.
Eine Baugenehmigung wird nur dann erteilt, wenn der erforderliche Brandschutznachweis mitgeliefert wird. Damit ein Brandschutzkonzept von behördlicher Seite genehmigt wird, muss es alle Schutzziele aufweisen und damit
Mindestanforderungen sind die Vorschriften der Landesbauordnungen. Bauordnungsrecht, Baurecht und Brandschutzrecht müssen mit öffentlichen und rechtlichen Interessen in Einklang gebracht werden und im Brandschutzkonzept abgebildet sein. Das ist eine komplexe Aufgabe, die am besten von Brandschutz-Fachplanerinnen und -planern geleistet werden kann.
Der vorbeugende Brandschutz hat dabei eine große Bedeutung. Die Brandschutzplanerin wird ein valides Brandschutzkonzept bereits zu Beginn der Bau- oder Sanierungsphase entwickeln, weil für den baulichen Brandschutz
entscheidend sind. Wirtschaftlich ist ein Brandschutzkonzept umso günstiger, je zeitiger und umfassender es geplant wird. Denn wenn die Behörden Nachbesserungen fordern, kann das teuer werden.
Brandschutzplaner müssen auch den anlagentechnischen Brandschutz in ihrem Konzept berücksichtigen. Hinzu kommen die Gesamtheit aller Anlagen zur Erkennung von Bränden (Branddetektion), Alarmgeber und Sirenen (Brandsignalisation), Brandlöschung und Verhinderung der Brandausbreitung.
Brandschutzexperten entlasten die Bauplaner
Eine Weiterbildung zur Fachplanerin oder zum Fachplaner für Bauschutz umfasst ein umfangreiches Themenfeld. Neben den Grundlagen und Vorschriften des Brandschutzes, dem baulichen und technischen Brandschutz werden auch die Grundlagen von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten vermittelt. Aufgrund der detaillierten Wissensvermittlung müssen die zukünftigen Brandschutzplaner bereits Fachwissen mitbringen. Deshalb ist entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine längere Berufstätigkeit erforderlich. Architekten, Ingenieure oder Techniker sowie Meister im Bauhandwerk können sich auch online ausbilden lassen. Die ausgebildeten Brandschutzexperten können als Fachplaner oder Sachverständige, als Fachbauleiter oder Bau- und Objektüberwacher eingesetzt werden.
Laut Muster-Industriebaurichtlinie muss für Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Versammlungsstätten und für Industriebetriebe mit einer Größe von mehr als 5000 m² Nutzfläche ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden. Für kleinere Betriebe und Einrichtungen mit erhöhter Brandgefahr wird empfohlen, einen externen Brandschutzbeauftragten einzubeziehen. Für bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) können Behörden bestimmen, dass Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden. Außerdem kommt es vor, dass Sachversicherer verlangen, dass ein Brandschutzbeauftragter im Unternehmen tätig ist.
Wer eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert hat, kann
Die Position des Brandschutzbeauftragten verlangt verantwortungsbewusstes Handeln. Ähnlich wie beim Fachplaner für Brandschutz sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Hochschulabschluss oder eine längere Berufstätigkeit mit brandschutztechnischen Anlagen Voraussetzung für die Weiterbildung. Besonders Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsleiter, Bauleiter, Betriebsingenieure und Meister, zu deren Arbeitsgebiet die Instandhaltung von Sicherheitsanlagen gehört, profitieren von der Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten. Auch für Architekten und Bauingenieure eignet sich die Weiterbildungsmaßnahme. Die Expertise von Brandschutz-Profis wird in vielen Bereichen gebraucht. Die Qualifikation verbessert die beruflichen Entwicklungschancen.
Bei Brandschutzmaßnahmen, die Gebäudeinstallationen bzw. Leitungsanlagen in Bauwerken betreffen, tauchen besondere Fragen auf. Kabel und brennbare Rohre sind ein wesentlicher Teil der Brandlasten. An der Brandentstehung oder Brandausbreitung in Räumen können sie maßgeblich beteiligt sein. Weil sie Decken und Wände durchdringen, sind sie an der Verteilung von Feuer und Rauch beteiligt. Auch Rohrleitungen aus nicht brennbarem Material können Brände durch Wärmetransport übertragen oder Zerstörungen raumabschließender Teile bewirken. Eine Weiterbildung, die speziell den Brandschutz bei Leitungsanlagen behandelt, führt deshalb zu mehr Sicherheit in der Planung und in der Ausführung von Leitungsabschottungen.
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