Kurzreferat
Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik für Schnitzeltrocknungsanlagen in Zuckerfabriken. Ausgangsrohstoff für die Zuckergewinnung sind in der Bundesrepublik Deutschland die Zuckerrüben. Der Anwendungsbereich erstreckt sich vom Ausgang der Extraktion bis zum Abschluss der Schnitzeltrocknung. Die Richtlinie gilt für die drei bekannten Techniken der Schnitzeltrocknung, nämlich die Indirekttrocknung (Verdampfungstrocknung), die Direkttrocknung (Hochtemperaturtrocknung) in einem Trommeltrockner und die Niedertemperaturtrocknung in einem Bandtrockner.Die Richtlinie stellt ausführlich die Emissionen und ihre beeinflussenden Parameter dar. Die emissionsmindernden Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Umwelt werden im Sinne des integrierten Umweltschutzes bewertet.