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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf wurde vom Arbeitsausschuss NA 031-03-03 AA "Wasserlöschanlagen und Bauteile" des FNFW erarbeitet. Dieser Norm-Entwurf gilt für Sprinkleranlagen nach DIN EN 12845, die zur selbsttätigen Brandbekämpfung in baulichen Anlagen eingesetzt werden. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Schiffe, im Bergbau unter Tage, für die Berieselung von oberirdischen Behältern, für den Schutz im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift "Gase". Diese Norm enthält die Anforderungen an automatische Sprinkleranlagen, die in DIN 14489:1985-05 enthalten waren und in DIN EN 12845 nicht übernommen wurden, jedoch für die Planung und Errichtung von automatischen Sprinkleranlagen in Deutschland von Bedeutung sind. Es ist nunmehr vorgesehen, nach Präsidialbeschluss 1/1993 des DIN, diesen von der Europäischen Norm nicht abgedeckten Norm-Inhalt ("Restnorm") im Kurzverfahren als DIN-Norm herauszugeben, sofern damit kein Handelshemmnis geschaffen wird. Dieser Norm-Entwurf gilt zusammen mit DIN EN 12845 und enthält darüber hinaus Erläuterungen sowie Hinweise zur Anwendung einzelner Abschnitte der DIN EN 12845 in Deutschland. Die Anforderungen in diesem Norm-Entwurf dienen in Deutschland als Grundlage für den Nachweis der Eignung von Sprinkleranlagen entsprechend dem Anwendungsbereich der EN 12845, um das Sicherheits- und Schutzniveau zu erreichen, das für Bauwerke in Deutschland erforderlich ist, sowie direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Nutzer der Bauwerke und die Umwelt zu verhindern und sichere Arbeitsbedingungen für Rettungskräfte zu schaffen.
Gegenüber DIN 14489:1985-05 werden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an die Wirkungsweise von Sprinkleranlagen, Anlagearten, Bauteile, Wasserversorgung, Sprinkleranordnung, Bemessung, Umfang des Sprinklerschutzes, Betriebsanleitung, Übergabe und Abnahme, Wartung und Prüfung herausgenommen, da diese in den Normen der Reihe DIN EN 12259 und der DIN EN 12845 festgelegt sind; b) Anforderungen, die in DIN EN 12845 fehlerhaft sind, nicht ausreichend erklärt sind bzw. fehlen, wurden präzisiert, korrigiert bzw. ergänzt: 1) Ergänzung von Anforderungen zum Trinkwasserschutz nach Trinkwasserverordnung; 2) Korrektur der Bemaßung für die versetzte Anordnung in Bild 8 der DIN EN 12845:2009, um sicherzustellen, dass die Sprinkler so eingebaut werden, wie in DIN EN 12259-1 geprüft; 3) Korrektur, dass Vorkehrungen zur Verhinderung des gegenseitigen Besprühens aus Gründen der Wirksamkeit auch für Regalsprinklern gelten; 4) Zu Anhang F der DIN EN 12849:2009-07 erfolgt Klarstellung, dass es sich bei dem Anforderungen des Anhanges F nicht um Standardanforderungen handelt, sondern um Zusatzanforderungen für besondere Fälle; 5) Korrektur, dass die Anforderungen an die Manuelle Notstarteinrichtung sich auf Sprinklerpumpenaggregate bzw. Schaltschränke beziehen, die mit einer solch optionalen Einrichtung ausgestattet sind; 6) Korrektur, dass das Anlaufen der Sprinklerpumpe nicht als Feueralarm ausgewiesen und weitergemeldet wird, sondern als Störung; 7) Ergänzung fehlender Angaben zur Verwendung von zertifizierten Bauteilen, Ergänzung von Kriterien zur Auswahl der Wasserversorgung und zur wiederkehrende Prüfung des Rohrnetzes und der Sprinkler nach 12,5/25 Jahren; c) national festzulegende Anforderungen entsprechend DIN EN 12845 aufgenommen, (siehe b) 1) und 7)) sowie zur Brandabschottung bei Sprinklern in Zwischenebenen (siehe EN 12845, Tabelle 2 bei ST6), zur Isolation von Rohrleitungen (siehe EN 12845, 11.1.2.2, bei Anordnung von Sprinklern unter nicht brennbaren Dächern oder Decken (siehe DIN EN 12845, 12.4.2), bei Schächten (siehe DIN EN 12845, 12.4.12) mit vorhandenen äquivalenten nationalen Klassifikationssystemen; d) national festzulegende Anforderungen entsprechend DIN EN 12845 aufgenommen zur Unzulässigkeit der Versorgung von Sprinkleranlagen aus einer kombinierten Versorgung (siehe DIN EN 12845, 9.6.4), zur Verwendung gedoppelter Alarmventilstationen (siehe DIN EN 12845, F.4) und Personenschutz Anlagen mit doppelten Versorgungen siehe DIN EN 12845, F.5) und zu unabhängigen Zertifizierungsstellen (siehe DIN EN 12845, Anhang M); e) Aktualisierung der normativen Verweisungen; f) redaktionelle Änderungen.