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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument enthält Grundsätze und Festlegungen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen zur Bild- und Tonbearbeitung in der Film-, Video- und Rundfunkproduktion. Es legt dazu Anforderungen fest mit dem Ziel, spezifische Kennwerte und die gesamte Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumwelt den Eigenschaften des Menschen und der Arbeitsaufgaben anzupassen, und zwar unter gleichzeitiger Beachtung der besonderen funktionalen und betrieblichen Gegebenheiten der Film-, Video- und Rundfunkproduktion.
Bei den Festlegungen wird berücksichtigt, dass die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumwelt so erfolgt, dass, so weit dies möglich ist, barrierefreie Arbeitsplätze realisiert werden können. Spezifische Festlegungen für eine Barrierefreiheit von Arbeitsplatz und Arbeitsumwelt sind in diesem Norm-Entwurf nicht enthalten, da dies jeweils individuelle Lösungen erfordert, so zum Beispiel für Mitarbeiter, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Dieses Dokument dient gleichzeitig als Anleitung für die sichere Einrichtung und Aufstellung von Anlagen. Es wendet sich an Planer, Hersteller und Betreiber von stationären Studioeinrichtungen. Diese sind zum Beispiel Fernseh- und Hörfunkproduktionsregien, Senderegien, Cutter- und Farbkorrekturarbeitsplätze, Kamerakontrollen, Abnahmeräume für hochwertige Fernsehproduktionen.
Dieses Dokument gilt nicht für Redaktionsarbeitsplätze mit digitaler Schnittmöglichkeit in Büroräumen, nicht für mobile Produktionseinrichtungen (zum Beispiel Kameras, Übertragungsfahrzeuge, provisorische Aufbauten), nicht für Filmschneidetische nach DIN 15992 sowie für Produktionseinrichtungen, deren Zweck ausschließlich die optomechanische Bearbeitung von Filmen ist.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 149-00-03 AA "Produktion, Wiedergabe und Archivierung von audiovisuellen Medien" im DIN-Normenausschuss Veranstaltungstechnik, Bild und Film (NVBF) erarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 15996:2020-12 .
Gegenüber DIN 15996:2008-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Festlegungen für die ergonomische Mindestanforderungen gekürzt auf entsprechend geltende Festlegungen außerhalb dieses Dokuments; b) Anpassung an den Stand der Technik; c) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.