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Dieses Dokument enthält Festlegungen zu technischen Angaben, die die CE-Kennzeichnung für Mauermörtel nach DIN EN 998-2 enthalten muss, und zu Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um diese Mörtel für Mauerwerk nach DIN EN 1996 (Eurocode 6) einschließlich der Nationalen Anhänge verwenden zu können. Voraussetzung für die Anwendung zum Beispiel der charakteristischen Werte der Mauerwerksdruckfestigkeit und der Biege- und Schubtragfähigkeit ist, dass die Fugendruckfestigkeit im Mauerwerk die Anforderungen nach Anhang B, Tabelle B.1 erfüllt. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-06-03 AA "Mauermörtel (SpA zu CEN/TC 125/WG 2)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.
Gegenüber DIN 20000-412:2019-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Unterabschnitt 4.2 bis Unterabschnitt 4.4 ergänzt und aktualisiert; b) in Tabelle 1 bis Tabelle 3 der Prüffaktor bei der Berechnung der Anfangsscherfestigkeit wieder aufgenommen; c) in Tabelle 1 bis Tabelle 3 sowie in Tabelle B.1 eine allgemeine Beschreibung des empfohlenen Referenzsteines aufgenommen; d) in Tabelle 3 Anforderungen an Trockenrohdichte, Größtkorn, Korrigiertbarkeitszeit und Verarbeitbarkeitszeit ergänzt; e) Aktualisierung normativer und informativer Verweisungen; f) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.