Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundlagen - Teil 7: Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP)
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Norm-Entwurf

DIN 27201-7:2025-11 - Entwurf

Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundlagen - Teil 7: Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP)

Englischer Titel
State of railway vehicles - Basic principles - Part 7: Non-destructive testing (NDT)
Erscheinungsdatum
2025-10-24
Ausgabedatum
2025-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
27

ab 94,60 EUR inkl. MwSt.

ab 88,41 EUR exkl. MwSt.

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Erscheinungsdatum
2025-10-24
Ausgabedatum
2025-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
27
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3650627

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Einführungsbeitrag

Abnutzung, Ausfälle und andere Schädigungen beeinflussen die Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. In Abhängigkeit vom Verschleißverhalten, von den Einsatzparametern und dem aktuellen Zustand der Eisenbahnfahrzeuge sowie der Wirtschaftlichkeit ist ein Instandhaltungssystem festzulegen, das sicherstellt, dass der erforderliche technische Sollzustand eingehalten wird. Die Anwendung eines oder mehrerer geeigneter zerstörungsfreier Prüfverfahren ist hierfür eine notwendige Voraussetzung. DIN 27201-7 ist ein Dokument des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge", die technische Festlegungen für sicherheitsrelevante und überwachungsbedürftige Systeme und Komponenten von Eisenbahnfahrzeugen festlegen. Die Dokumente des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" definieren den Grenzzustand für das sichere Betreiben von Eisenbahnfahrzeugen und deren Komponenten. Sie sind anzuwenden, sofern die Fahrzeuge auf einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur betrieben werden. Die in den Dokumenten aufgezeigten Mindestanforderungen an die Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes der Eisenbahnfahrzeuge sind ebenfalls anzuwenden. Jedem Fahrzeug ist eine für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM, englisch: Entity in Charge of Maintenance) zugewiesen, die die anzuwendenden Regelwerke und deren Umsetzung für die ZfP in der Instandhaltung festlegt. Nach der ECM-Verordnung (Durchführungsverordnung EU 2019/779) gelten ZfP-Verfahren als sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Es ist erforderlich spezielle Bauteile vor ihrer Weiterverwendung auf Schädigungen zu prüfen. Um ein Erkennen von Schädigungen sicherzustellen, können die in diesem Dokument genannten Prüfverfahren eingesetzt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Komponenten, die anderen Regelungen, wie zum Beispiel RID oder BetrSichV, unterliegen. Die Anforderungen an Radsätze sind in DIN EN 16910-1 beschrieben. Gegenüber DIN 27201-7:2020-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Hauptelementes im Titel in "Grundlagen"; b) Anpassung des Vorwortes und des Anwendungsbereiches; c) Überarbeitung der normativen Verweisungen; d) Überarbeitung des Literaturverzeichnisses e) redaktionell überarbeitet. DIN 27201 Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Grundlagen besteht aus den folgenden Teilen: - Teil 1: Verfahrensweise zur Erstellung und Änderung von Instandhaltungsprogrammen; - Teil 2: Instandhaltungsnachweise; - Teil 3: Werkstattfahrt; - Teil 4: Behandeln von Eisenbahnfahrzeugen nach gefährlichen Ereignissen; - Teil 5: Beurteilungsgrößen und Anforderungen zur Verteilung der Rad- und Radsatzaufstandskräfte der Eisenbahnfahrzeuge; Prüf- und Einstellverfahren; - Teil 6: Schweißen; - Teil 7: Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP); - Teil 9: Messen; - Teil 10: Thermisches Spritzen; - Teil 11: Verfahrensweise zur Erstellung eines Fehlertoleranzkonzeptes; - Teil 12: Fest mit dem Eisenbahnfahrzeug verbundene überwachungsbedürftige Anlagen. Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-01 UA "Grundlagen" des Arbeitsausschusses NA 087-00-15 AA "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschüssen des FSF und der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis

ICS

45.060.01

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3650627
Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 27201-7:2020-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Hauptelementes im Titel in "Grundlagen"; b) Anpassung des Vorwortes und des Anwendungsbereiches; c) Überarbeitung der normativen Verweisungen; d) Überarbeitung der Literaturhinweise; e) redaktionelle Überarbeitung.

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