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In der Fortschreibung der DIN 3387-1 werden ausschließlich die Produktanforderungen und Prüfungen berücksichtigt. Die zugehörigen Konformitätsbewertungen werden in den Teil 3 dieser Normenreihe (DIN 3387-3) überführt und präzisiert. Das vorliegende Dokument basiert auf DIN 3387:2008-11 "Lösbare Rohrverbindungen für metallene Gasleitungen - Teil 1: Glattrohrverbindungen". Dieses Dokument legt Anforderungen und zugehörige Prüfungen für lösbare Glattrohrverbindungen für metallene Gasleitungen fest. Je nach Anwendungsbereich wird zwischen den maximal zulässigen Betriebsdrücken von 5 bar, 16 bar und 250 bar unterschieden. Des Weiteren werden Wasserstoff und mit Wasserstoff angereicherte Gase in dieser Fassung berücksichtigt. Dieses Dokument gilt nicht für Verbindungen innerhalb von Gasgeräten. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 032-03-02 AA "Bauteile und Hilfsstoffe - Gas" im DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas) im Einvernehmen mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) erarbeitet. Dieses Dokument soll in das Regelwerk "Gas" des DVGW, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., aufgenommen werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN 3387-1:2024-09 .
Gegenüber DIN 3387-1:2008-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) mit Wasserstoff angereicherte Gase und Wasserstoff wurden in Anhang A bis Anhang E berücksichtigt; b) der Anwendungsbereich "Gasfahrzeuge" wurde in der Klasse C gestrichen; c) die Werkstoffe für Verbindungsstückkörper sowie Überwurfmutter und ähnliche Spannteile, die in Anhang A bis Anhang C gelistet sind, wurden aktualisiert; d) der Geltungsbereich für Glattrohrverbinder (in DIN EN 1254-2 mit Klemmverbinder bezeichnet) mit einem maximalen Betriebsdruck (MOP) bis einschließlich 0,5 MPa (5 bar) zum Verbinden von Kupferrohren mit einer Nennweite von 6 mm bis einschließlich 108 mm wurde gestrichen, da diese in den Geltungsbereich der DIN EN 1254-2 fallen; e) der Abschnitt 3 "Begriffe" wurde um die Definition 3.1.5 "Klemmring", 3.1.6 "Verankerungsring" und 3.1.7 "Schneidring" ergänzt; f) im Abschnitt 3 "Begriffe" wurde die Definition 3.1.10 "Baureihe" (früher 3.1.6) präzisiert; g) im Abschnitt 4.3 wurde die Prüfung der Beständigkeit, gegen durch äußere Einflüsse hervorgerufene Spannungsrisskorrosion, der lösbaren Glattrohrverbinder aus Kupferlegierungen aufgenommen; h) der Abschnitt 4.4 "Oberflächenschutz" (früher 4.2.2) der lösbaren Glattrohrverbinder wurde in zwei Klassen untergliedert (werksseitig korrosionsbeständige Ausführung und nicht korrosionsbeständige Ausführung, die bauseitig mit einem geeigneten Korrosionsschutz zu versehen ist.); i) im Abschnitt 4.6 "Kunststoffteile, außer Dichtungen" wurde das Prüfverfahren zu Kunststoffteilen präzisiert; j) die in den Abschnitten 4.7.1 "Dichtungswerkstoffe" (früher 4.2.6), 4.7.2 "Höher thermisch belastbare Dichtungen" (früher 4.2.6) und 4.9.2 "Montagehilfen" (früher 4.3) enthaltenen Anforderungen wurden präzisiert; k) die im früheren Abschnitt 4.3 enthaltene Anforderung und Prüfung von "Blattfederringen und gleichartigen Federsegmenten" wurde ersatzlos gestrichen; l) die Gliederung der Abschnitte 4.9.3 bis 4.9.9 "Anschlussarten" (früher 4.3.2) wurde vollständig überarbeitet und präzisiert; m) im Abschnitt 4.9.5 "Anschlussarten - Verschraubungen mit 24°-Konus und 24°-Dichtkegel mit O-Ring" (früher 4.3.2.3) wurde die Prüfung von Verschraubungen, die eine Sekundärdichtung aufweisen, präzisiert; n) der Abschnitt 4.9.10 "Rohre" (früher 4.3.3) wurde aktualisiert und präzisiert; o) die Anordnung der einzelnen Prüfungsabschnitte wurde an die Prüfsequenzen/ Prüfreihenfolge angepasst; p) im Abschnitt 4.11 "Dichtheit" (früher 4.4) wurde die Häufigkeit der Montage und Demontage von lösbaren Glattrohrverbindern auf der Grundlage adäquater ISO-Normen angeglichen; q) der Abschnitt 4.12 "Beweglichkeit" (früher 4.6) wurde untergliedert und präzisiert; r) im Abschnitt 4.17 "Innendruckfestigkeit" wurde die Berechnung des Prüfdruckes zur Überprüfung der Sicherheitsbeiwerte (früher 4.5.1) an die Richtlinie 2014/68/EU angepasst und der Prüfdruck auf das 4fache des maximal zulässigen Betriebsdrucks (MOP) begrenzt. Die zugehörige Tabelle 7 "Sicherheitsbeiwerte und prozentuale Bruchdehnung" wurde auf Basis der überarbeiteten Berechnungsformel angepasst; s) der Abschnitt 5 "Zuordnung der Prüfgegenstände zu Abschnitt 4 "Anforderungen und Prüfung"" wurde hinzugefügt; t) der Abschnitt 6 "Kennzeichnung und Einbauanleitung" wurde aktualisiert und präzisiert; u) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; v) alle Bezüge auf den DVGW bzw. die DVGW CERT GmbH wurden entfernt; w) alle Konformitätsbewertungen wurden gestrichen; x) die Bilder wurden normgerecht überarbeitet.