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Dieses Dokument legt Anforderungen und Prüfverfahren für Deposit-Systeme fest und klassifiziert die Systeme nach ihrem Widerstand gegen Einbruchdiebstahl und Diebstahl der Deposits. Dieses Dokument umfasst zwei Arten von Deposit-Systemen: 1) Nachttresore, die Kunden von Kreditinstituten ohne Zugriff auf den Inhalt des Nachttresors zur Verfügung stehen; 2) Deposit-Safes, die Angestellten eines Unternehmens ohne Zugriff auf den Inhalt des Deposit-Safes zum Deponieren von Geld oder Werten zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Installation des Deposit-Safes nach diesem Dokument ist, dass die Depositfunktionen sich in den Räumen des Unternehmens befinden und nur den Angestellten des Unternehmens zugänglich sind. Dieses Dokument umfasst Konstruktionsanforderungen für Deposit-Systeme mit programmierbaren Steuerungen einschließlich der dazugehörigen Software. Die Prüfung der Steuerungshardware ist auf mechanische oder elektromechanische Angriffe auf elektrische Motoren, Sensoren, Spulen und ähnliche Bauteile beschränkt; Softwareprüfungen wie Versuche, die Steuerungssoftware oder Steuerungshardware zu beeinflussen, sind jedoch nicht Teil dieses Dokuments. Deposit-Systeme können über Bauteile verfügen, die Funktionen, wie zum Beispiel Nutzeridentifikation beziehungsweise Zählen und Registrieren von Geld steuern. Prüfungen und Anforderungen für die Klassifizierung dieser Funktionen sind nicht enthalten. Dieses Dokument behandelt nicht den Schutz von Personen, die das Deposit-System nutzen, oder den Schutz vor Betrug durch das Bedienpersonal. Gegenüber DIN EN 1143-2:2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen für die Zusatzprüfung T2 wurden hinzugefügt (4.1, 5.3, 8.4.1 und Abschnitt 13, Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4 und Tabelle 5). Produkte, die mit den neuen Werkzeugen, die in Anhang B der EN 1143-1 gelistet sind, haben eine "T2"-Kennzeichnung hinter dem Widerstandsgrad; b) Anforderungen an Einbau-Deposit-Systemen wurden hinzugefügt (siehe 9.1.1 und 9.2.1); c) Eine neue Art von Deposit-System "halb-integrierter Deposit-Safe" wurde hinzugefügt (siehe 3.1.11, 3.1.17, 4.4.1, 4.4.3, 5.10 e) und B.2); d) Die Verankerungsprüfung mit Prüflast hängt nun von der Art des Deposit-Systems ab und (siehe 11.2 und Tabelle 10); e) Eine neue Prüfbedingung für das Schneiden von Stahlblechen ist hinzugekommen (Abschnitt 2 und 8.5.3); f) Die Verschlüsselungsanforderungen wurden auf die der EN 17646 erhöht (Abschnitt 2, 4.4.4.1 und 5.13); g) Änderungen sind bei der optionalen Sprengstoffprüfung integriert worden, unter anderem: Die Sprengstoffmenge dieser EX-Option ist in 9.3.4 und 10.3.3 zu "wirksame Sprengstoffmenge" geändert worden, statt der spezifischen Energie wird nun die Explosionswärme vom PETN definiert (9.3.3), die PETN-Detonationsgeschwindigkeit ist von (7000 ± 500) m/s auf (7500 ± 500) m/s (9.3.3) geändert worden; die Toleranz der Sprengstoffmenge ist von ± 1 g auf ± 2 % erhöht worden (Tabelle 9) und die Form der Sprengladung muss nun kugelförmig sein (9.3.8); h) Bei der GAS-Option wurde die 100 Liter Begrenzung entfernt (9.4.4), der Gasexplosivstoff ist präzisiert worden (9.4.3), die Prüfbedingungen für den Deposit-Werkzeugangriff Gewaltanwendung GAS wurde aktualisiert (10.4.7.3 und 10.4.7.4) und Dokumentationsanforderungen sind hinzugefügt worden (5.9 b)); i) Anhang C ist von informativ zu normativ geändert worden; j) Die Verweise wurden auf die neuere EN 1143-1:2019 aktualisiert; k) Einbindung von Hochsicherheitsschlössern nach EN 17646 (Tabelle 2, Tabelle 3, 10.2.1, 10.3.1, 10.4.1, 10.5.1, 10.6.1, 10.7.1 und 10.8.1); l) Kleinere Änderungen der Anforderungen an den Prüfbericht (12.1); m) Redaktionelle Änderungen in der gesamten Norm (siehe 3.1.10, 3.1.12, 4.3.3, 4.4.2.3, 8.4.1, 8.4.2, 8.6.3, 10.3.1, 10.4.1, 10.7.2, 10.8.2, 11.2.3, 13, Anhang A, B.3, Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5). Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-20-01 AA „Geldschränke und Tresoranlagen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Deposit-Systemen“ sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 1143-2:2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen für die Zusatzprüfung T2 wurden hinzugefügt (4.1, 5.3, 8.4.1 und Abschnitt 13, Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4 und Tabelle 5). Produkte, die mit den neuen Werkzeugen, die in Anhang B der EN 1143-1 gelistet sind, haben eine "T2"-Kennzeichnung hinter dem Widerstandsgrad; b) Anforderungen an Einbau-Deposit-Systemen wurden hinzugefügt (siehe 9.1.1 und 9.2.1); c) eine neue Art von Deposit-System "halb-integrierter Deposit-Safe" wurde hinzugefügt (siehe 3.1.11, 3.1.17, 4.4.1, 4.4.3, 5.10 e) und B.2); d) die Verankerungsprüfung mit Prüflast hängt nun von der Art des Deposit-Systems ab (siehe 11.2 und Tabelle 10); e) eine neue Prüfbedingung für das Schneiden von Stahlblechen ist hinzugekommen (Abschnitt 2 und 8.5.3); f) die Verschlüsselungsanforderungen wurden auf die der EN 17646 erhöht (Abschnitt 2, 4.4.4.1 und 5.13); g) Änderungen sind bei der optionalen Sprengstoffprüfung integriert worden, u. a.: Die Sprengstoffmenge dieser EX-Option ist in 9.3.4 und 10.3.3 zu "wirksame Sprengstoffmenge" geändert worden, statt der spezifischen Energie wird nun die Explosionswärme vom PETN definiert (9.3.3), die PETN-Detonationsgeschwindigkeit ist von (7000 ± 500) m/s auf (7500 ± 500) m/s (9.3.3) geändert worden; die Toleranz der Sprengstoffmenge ist von ± 1 g auf ± 2 % erhöht worden (Tabelle 9) und die Form der Sprengladung muss nun kugelförmig sein (9.3.8); h) bei der GAS-Option wurde die 100 Liter Begrenzung entfernt (9.4.4), der Gasexplosivstoff ist präzisiert worden (9.4.3), die Prüfbedingungen für den Deposit-Werkzeugangriff Gewaltanwendung GAS wurde aktualisiert (10.4.7.3 und 10.4.7.4) und Dokumentationsanforderungen sind hinzugefügt worden (5.9 b)); i) Anhang C ist von informativ zu normativ geändert worden; j) die Verweisungen wurden auf die neuere EN 1143-1:2019 aktualisiert; k) Einbindung von Hochsicherheitsschlösser nach EN 17646 (Tabelle 2, Tabelle 3, 10.2.1, 10.3.1, 10.4.1, 10.5.1, 10.6.1, 10.7.1 und 10.8.1); l) kleinere Änderungen der Anforderungen an den Prüfbericht (12.1); m) redaktionelle Änderungen in der gesamten Norm (siehe 3.1.10, 3.1.12, 4.3.3, 4.4.2.3, 8.4.1, 8.4.2, 8.6.3, 10.3.1, 10.4.1, 10.7.2, 10.8.2, 11.2.3, 13, Anhang A, B.3, Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3, Tabelle 4, Tabelle 5).