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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf wurde im CEN/TC 191/SC 1 "Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung und deren Bestandteile" unter deutscher Mitwirkung erstellt. Im DIN war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-32 AA "Rauch- und Wärmefreihaltung" des NABau zuständig.
Der Norm-Entwurf legt die Anforderungen fest und gibt Prüfverfahren für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG), die zum Einbau als Teil einer natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlage als Dach- oder Wandeinbau vorgesehen sind. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dazu, im Brandfall eine rauchfreie Schicht in Bodennähe dadurch sicherzustellen, dass sie eine ausreichende Menge des Rauchgases aus dem Rauchabschnitt ableiten. Sie dienen weiterhin gleichzeitig dazu, in einem Entstehungsbrand die durch das Feuer freigesetzten heißen Rauchgase abzuleiten.
Der Einsatz von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zur Schaffung rauchfreier Bereiche unterhalb einer stabilen Schicht ist weit verbreitet. Sie führen zur Rauchfreihaltung der Rettungswege, unterstützen dadurch die Evakuierung von Menschen aus einem von einem Brand betroffenen Bauwerk und vermindern die durch das Feuer hervorgerufenen Schäden und finanzielle Verluste, hervorgerufen durch Rauchschäden, erleichtern den Angriff der Feuerwehren durch Verbesserung der Sichtverhältnisse, vermindern die Temperaturen im Dachbereich und verlangsamen die horizontale Brandausbreitung.
Um diese Ziele zu erreichen, muss sichergestellt werden, dass natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte vollständig und zuverlässig während ihrer gesamten Lebensdauer funktionieren. Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist eine Sicherheitsausrüstung, die dem vorbeugenden Brandschutz dient.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12101-2:2014-09 .
Gegenüber DIN EN 12101-2:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Prüfstandes, b) Wandentrauchung, vereinfachtes Verfahren; c) ein neuer Anhang H, der einen so genannten direkten Anwendungsbereich von Prüfungen wiedergibt. Dies bedeutet, dass nach einer Erstprüfung im Rahmen des direkten Anwendungsbereiches über dort festgelegte Regeln, Änderungen des geprüften Produkts ermöglicht werden. Dabei sind im Regelfall keine weiteren Prüfungen erforderlich. Weitere Aussagen sind entsprechend den Aussagen im erweiterten Anwendungsbereich bei bestimmten Situationen von Seiten der Prüfstellen, die die entsprechenden Prüfungen durchgeführt haben, möglich (über Gutachten); d) eine Validierung der Prüfstellen zum A w-Wert; e) zum Brandversuch wurden die Toleranzen der Brandkurve überprüft einschließlich der Lage der zu benutzenden Thermoelemente. f) allgemeine Überarbeitungen und Anpassungen.