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Norm-Entwurf
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Signallichter werden hauptsächlich zur Übermittlung von Sicherheitsinformationen für Verkehrsteilnehmer verwendet, um bestimmte Verhaltensweisen zu bewirken. Signallichter im Straßenverkehr übermitteln solche Informationen auf optischem Wege durch Lichtsignale mit einer bestimmten Bedeutung, die sich in ihrer Lichtfarbe und in der Form des Leuchtfeldes unterscheiden. Die Erkennbarkeit eines Signallichtes hängt von der Farbe, der Lichtstärke, der Lichtstärkeverteilung, der Leuchtdichte und der Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte, der Leuchtdichte der Umgebung (Hintergrundleuchtdichte), der Größe des Leuchtfeldes des Signallichtes, dem Phantomsignal und dem Abstand sowie dem Winkel zwischen Betrachter und Signalleuchte ab. Dieser Norm-Entwurf gilt für Signalleuchten mit einem oder mehreren Signallichtern in den Farben Rot, Gelb und/oder Grün für den Straßenverkehr mit 200 mm und 300 mm Leuchtfelddurchmesser sowie für Signalgeber, die zur Erzeugung der einzelnen Signallichter in Signalleuchten eingebaut werden. Es werden Produkteigenschaften für Sichtbarkeit, Konstruktion, Umweltverträglichkeit sowie die Prüfverfahren für Signalleuchten und Signalgeber für Anlagen im Fußgänger- und Straßenverkehrsbereich festgelegt. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 005-10-24 GA "Anlagen zur Verkehrssteuerung (SpA zu CEN/TC 226/WG 4), Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" bei DIN zuständig.
Beabsichtigte Zurückziehung mit Ersatz zum 2024-06 durch: DIN EN 12368:2024-06 .
Wird ersetzt durch DIN EN 12368:2024-06 .
Gegenüber DIN EN 12368:2015-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Änderungen zur Verbesserung der Klarheit und Konsistenz; b) Änderung des Anwendungsbereichs, um die freiwillige Anwendung dieser Norm auf andere Arten von Signalgebern einzubeziehen; c) Klärung der Begriffe optische Oberfläche und Referenzachse; d) Änderung der Überschrift von 4.2, um die Übereinstimmung mit dem Inhalt zu verbessern; e) ein Teil des Inhalts von Abschnitt 6.3 und 6.4 wurde in Abschnitt 8.2 verschoben; f) die Erläuterungen in Abschnitt 6.6 bezogen sich auf die veraltete Glühlampentechnologie und wurden auf Basis der aktuellen LED-Technologie geändert; g) Änderung des Wortlauts von Abschnitt 6.8 zur besseren technischen Klärung; h) Änderung der Prüfmethode hinsichtlich der Stabilisierung der Lichtstärke in Abschnitt 8.2; i) die Adresse wurde als Information, die auf dem Produktetikett erscheinen muss, hinzugefügt.
Norm [VORAB BEREITGESTELLT]
Norm-Entwurf
Norm