Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Eigenschaften von leichten Gesteinskörnungen und daraus hergestelltem Füller fest, die durch Aufbereitung natürlicher oder hergestellter Materialien und deren Mischungen gewonnen und für Beton, Mörtel und Einpressmörtel, bitumengebundene Mischungen und Oberflächenbehandlungen sowie für ungebundene und hydraulisch gebundene Anwendungen in Bauwerken verwendet werden. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt für leichte Gesteinskörnungen mineralischen Ursprungs mit Kornrohdichten von nicht mehr als 2 000 kg/m3 (2,000 Mg/m3) oder Schüttdichten von nicht mehr als 1 200 kg/m3 (1,200 Mg/m3) und schließt ein: a) natürliche leichte Gesteinskörnungen; b) aus natürlichen Rohstoffen hergestellte leichte Gesteinskörnungen; c) aus industriellen Nebenprodukten oder rezyklierten Rohstoffen hergestellte leichte Gesteinskörnungen; d) leichte Gesteinskörnungen als industrielle Nebenprodukte. Eine Auflistung der Ausgangsstoffe, die berücksichtigt wurden und im Anwendungsbereich dieses Norm-Entwurfs liegen, ist in Anhang A (normativ) angegeben. Aus Bauschutt und Abbruchabfällen sowie Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) rezyklierte Gesteinskörnungen werden in den Normen EN 12620, EN 13043 und EN 13242 behandelt. Einige leichte Gesteinskörnungen für besondere Anwendungen werden in gesonderten Europäischen Produktnormen behandelt. Dieser Norm-Entwurf enthält die allgemeine Anforderung, dass Gesteinskörnungen keine gefährlichen Stoffe in einem Maß freisetzen dürfen, das über die in einer maßgebenden Europäischen Norm für den Stoff festgelegten zulässigen maximalen Pegel oder über die in den nationalen Vorschriften des Zielmitgliedsstaates zulässigen Werte hinausgeht. Anforderungen an die Angabe des Vermögens von Gesteinskörnungen, regulierte gefährliche Stoffe freizusetzen, werden gegenwärtig entwickelt. Bis zum endgültigen Abschluss dieser Entwicklungen sollte auf die Anforderungen am Verwendungsort geachtet werden. Dieser Norm-Entwurf legt außerdem fest, dass ein Qualitätsmanagementsystem zur Verwendung in der werkseigenen Produktionskontrolle vorhanden sein muss und sieht die Bewertung der Konformität der Produkte nach dieser Europäischen Norm vor. Die in diesem Norm-Entwurf festgelegten Anforderungen sind unter Umständen nicht auf jede Art von leichten Gesteinskörnungen gleichermaßen anwendbar. Für besondere Anwendungen können die Anforderungen und Grenzabweichungen dem jeweiligen endgültigen Verwendungszweck angepasst werden. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 005-07-15 AA "Gesteinskörnungen (SpA zu CEN/TC 154, SC 1, SC 2, SC 5)" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13055:2012-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13055:2016-11 .
Gegenüber DIN EN 13055-1:2002-08, DIN EN 13055-1 Berichtigung 1:2004-12 und DIN EN 13055-2:2004-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Zusammenführung der ehemaligen beiden Teile und Vereinfachung des Titels der Norm; b) Änderung von Terminologie und des Anhanges ZA, um im Einklang mit der Bauproduktenverordnung zu sein; c) Präzisierung des Anwendungsbereichs der Norm, um nur Bauprodukte zu erfassen; d) Hinzufügen eines neuen normativen Anhangs A, der sich mit allen Ausgangsstoffen auseinandersetzt, die in den Anwendungsbereich fallen; e) Bezugnahme auf weitere Normen für Gesteinskörnungen (derselben Produktfamilie) für bestimmte Recycling-Gesteinskörnungen und Hausmüllverbrennungsaschen (HMV Asche); f) Bezugnahme auf andere Normen für bestimmte Gesteinskörnungen (LWA, en: lightweight aggregates) für spezifische Anwendungen in einem neuen normativen Anhang B; g) Austausch von drei ehemaligen Prüfmethoden-Anhängen mit normativen Verweisungen auf neuen separate Europäischen Normen für Prüfverfahren; h) Neuordnung und Ausrichtung von Text in Unterabschnitten unter Abschnitt 5 Produkteigenschaften; i) Hinzufügung eines neuen allgemeinen Abschnitts über Gefahrstoffe; j) Ersatz des ehemaligen Abschnitts über die Konformitätsbewertung und des normativen Textes aus dem ehemaligen Anhang zur werkseigenen Produktionskontrolle mit neuen normativen Abschnitten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit; k) Hinzufügung eines neuen informativen Anhangs D, der für feine leichte Gesteinskörnungen ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Wasseraufnahme beschreibt.