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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Produktnorm EN 13240:2001 befindet sich nach Ablauf der 5 Jahresfrist und entsprechender Kommentare in der Überarbeitung. Die Europäische Norm wurde unter dem Mandat M/129 der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erarbeitet und unterstützt wesentliche Anforderungen von EU-Richtlinien. Diese Europäische Norm gilt für freistehende oder eingebaute Raumheizer für feste Brennstoffe ohne funktionale Änderungen, die mit Feuerraumtüren entweder geschlossen oder geschlossen und offen betrieben werden können und ist nur für nicht mechanisch beschickte Raumheizer für feste Brennstoffe anwendbar. Diese Europäische Norm beschreibt Anforderungen an Auslegung, Herstellung, Ausführung, Sicherheit und Leistungsvermögen (Wirkungsgrad und Emission) von Raumheizern für feste Brennstoffe und deren Anleitungen. Weiterhin enthält diese Norm Festlegungen für die Konformitätsbewertung, das heißt Typprüfung (ITT) und werkseigene Produktionskontrolle (FCP), und die Kennzeichnung der Feuerstätten. Die Raumheizer für feste Brennstoffe beheizen den Aufstellungsraum. Sofern sie mit wasserführenden Bauteilen ausgestattet sind, liefern sie Heizwasser und/oder dienen der Zentralbeheizung und können entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers entweder feste mineralische Brennstoffe, Torfbriketts, Holzscheite, Holzbriketts oder mehrere dieser Brennstoffe verfeuern. Für Feuerstätten mit Verbrennungsluftgebläse oder mechanisch beschickte Feuerstätten gilt diese Norm nicht. Die Norm behandelt insbesondere Aspekte für die Produktsicherheit sowie den Umweltschutz. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 040-01-01 AA "Feuerstätten für feste Brennstoffe - Deutscher Spiegelausschuss CEN/TC 295" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN EN 13240:2005-10 und DIN EN 13240 Berichtigung 1:2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angaben zur Messung von NOx-, Kohlenwasserstoff- und Partikelemissionen aufgenommen; b) Angaben aufgenommen, dass die Feuerstätte den elektrischen Sicherheitsanforderungen von EN 60335-2-102 entsprechen muss, falls netzbetriebene elektrische Ausrüstung Bestandteil der Feuerstätte ist; c) Anforderungen an die Sicherheit von Feuerstätten mit wasserführenden Bauteilen ergänzt; d) Änderung bei der Mindestbrenndauer für Scheitholz, Holzbriketts, Braunkohlenbriketts und Torfbriketts; e) Festlegungen zu den Angaben auf dem Geräteschild und in den beigefügten Handelspapieren aufgenommen.