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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen und Füllern fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Stoffe und von Gemischen dieser Stoffe für hydraulisch gebundene und ungebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau gewonnen werden. Er gilt für Gesteinskörnungen mit einer Trockenrohdichte größer als 2,00 Mg/m3. Die Norm behandelt ebenfalls rezyklierte grobe Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische mit einer Dichte größer als 1,50 Mg/m3 sowie rezyklierte feine Gesteinskörnungen, wobei in beiden Fällen in dem Norm-Entwurf festgelegte Vorbehalte gelten. Der Einsatz von Gesteinskörnungen als Boden wird in diesem Norm-Entwurf nicht behandelt. Gesteinskörnungen für die Verwendung im Bauwesen müssen alle Anforderungen der einschlägigen Europäischen Normen über Gesteinskörnungen erfüllen. Diese Normen legen allgemeine und besondere Anforderungen an natürliche Gesteinskörnungen, Stahlwerksschlacke und rezyklierte Gesteinskörnungen, wie beispielsweise hinsichtlich der Stabilität bestimmter Arten von Basalt, dem Ausdehnungsverhalten bestimmter Schlacken und der Zusammensetzung rezyklierter Gesteinskörnungen fest. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Im Vergleich zur Vorausgabe der Norm sind die wichtigsten technischen Änderungen die folgenden: a) Anpassung der Terminologie und des Anhangs ZA an die Festlegungen der Bauproduktenverordnung. b) Einheitliche Festlegung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242 gleichermaßen geltenden Kategorien. c) Behandlung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Gesteinskörnungen; Typprüfung und werkseigene Produktionskontrolle in einer gesonderten Norm EN 16236. d) Aufnahme allgemeiner Festlegungen zu gefährlichen Stoffen sowie eines neuen normativen Anhangs A, der sich mit den betrachteten Ausgangsstoffen befasst. e) Vereinheitlichung der gleichermaßen gebräuchlichen Terminologie der vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242, das heißt für grobe und feine Gesteinskörnungen, Gesteinskörnungsgemische und natürlich gestufte Gesteinskörnung 0/8 mm. f) Festlegung von Kategorien für den Sandäquivalent-Wert von feiner Gesteinskörnung. g) Festlegung von Kategorien für den Methylenblau-Wert von feiner Gesteinskörnung. h) Festlegung von Kategorien für den Widerstand gegen Verschleiß (Micro-Deval), die Kantigkeit und die Wassersaughöhe.
Im Vergleich zur Vorausgabe der Norm sind die wichtigsten technischen Änderungen die folgenden: Im Vergleich zur Vorausgabe der Norm sind die wichtigsten technischen Änderungen die folgenden: a) Anpassung der Terminologie und des Anhangs ZA an die Festlegungen der Bauproduktenverordnung. b) Einheitliche Festlegung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242 gleichermaßen geltenden Kategorien. c) Behandlung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Gesteinskörnungen; Typprüfung und werkseigene Produktionskontrolle in einer gesonderten Norm EN 16236. d) Aufnahme allgemeiner Festlegungen zu gefährlichen Stoffen sowie eines neuen normativen Anhangs A, der sich mit den betrachteten Ausgangsstoffen befasst. e) Vereinheitlichung der gleichermaßen gebräuchlichen Terminologie der vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242, d. h. für grobe und feine Gesteinskörnungen, Gesteinskörnungsgemische und natürlich gestufte Gesteinskörnung 0/8 mm. f) Festlegung von Kategorien für den Sandäquivalent-Wert von feiner Gesteinskörnung. g) Festlegung von Kategorien für den Methylenblau-Wert von feiner Gesteinskörnung. h) Festlegung von Kategorien für den Widerstand gegen Verschleiß (Micro-Deval), die Kantigkeit und die Wassersaughöhe.