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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument gilt für die Konstruktion, Benutzungsinformationen, Wartung und Prüfung von kraftgetriebenen Winden, deren Hauptantrieb ein Elektromotor, hydraulischer Motor, Verbrennungsmotor oder pneumatischer Motor ist. Winden sind für das Bewegen oder die Handhabung von auf der Ebene oder auf geneigten Ebenen gelagerten Lasten in Situationen konstruktiv ausgelegt, bei denen die sich aus dem Versagen des Windwerkes (Windenmechanismus) oder Zugmittels ergebenen Gefährdungen durch externe Steuerungsmaßnahmen abgemindert werden. Dieses Dokument ist nicht auf Einrichtungen anwendbar, die freihängende Lasten handhaben, zum Beispiel Bauwinden. Im Allgemeinen wird eine Winde ohne zusätzliche Fahrbewegung verwendet, außer in Fällen, bei denen eine Winde an einem liegengebliebenen Fahrzeug zur Selbstbergung des Fahrzeuges eingesetzt wird. Dieses Dokument gilt für die folgenden Windentypen: a) Seilwinden; b) Bandwinden, ausgenommen Stahlbänder als Zugmittel; c) Treibscheibenwinden. Die Winden a) bis c) schließen auch die folgenden Einsatzzwecke ein: - Fahrzeugbergewinden; - Winden auf Bootsanhängern; - Winden für die Forstwirtschaft; - Winden für stationäre Offshore-Anwendungen; - Winden für Bohranwendungen. Beispiele sind in Anhang A dargestellt. Dieses Dokument gilt nicht für: - kraftgetriebene Hubwerke nach EN 14492-2; - Winden für hochseetüchtige Schiffe und mobile Offshore-Einheiten; - Winden für das Heben von Personen; - Bauaufzüge für nicht geführte Lasten nach EN 14492-2; - Winden für die Handhabung von feuerflüssigen Massen (Gefährdung in EN 14492-2 behandelt). Die von diesem Dokument erfassten signifikanten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 identifiziert. Dieses Dokument spezifiziert keine zusätzlichen Anforderungen für Gefährdungen bei der Verwendung von Winden in explosionsgefährdeten Bereichen (explosionsfähigen Atmosphären) in Grubenbauen. Dieses Dokument gilt für Winden, die nach der Zulassung durch CEN innerhalb einer Übergangsfrist von 2 Jahren hergestellt werden. Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN:14492-1:2015. Gegenüber der DIN EN 14492-1:2010-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Dieses Dokument wurde grundsätzlich überarbeitet auf der Basis der EN 13135:2013 und EN 13001-1, -2 und -3. Damit ist die Berechnung nach FEM-Dokumenten weitgehend eliminiert worden. - Die Winden wurden neu-definiert als Maschinen, die so konstruiert und ausgelegt sind, um eine Last auf einer "Ebene" zu ziehen oder zu manipulieren durch die Anwendung eines Zug-Mediums (zum Beispiel Kette oder Seil) und einer Mechanik zum Aufwickeln. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-10-27 AK "Kraftgetriebene Winden und Hubgeräte (SpA CEN/TC 147/WG 17)" und im NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN 14492-1:2010-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dieses Dokument wurde grundsätzlich überarbeitet auf der Basis der EN 13135:2013 und EN 13001-1, -2 und -3.1. Damit ist die Berechnung nach FEM-Dokumenten weitgehend eliminiert worden. b) Die Winden wurden neu-definiert als Maschinen die so konstruiert und ausgelegt sind, um eine Last auf einer "Ebene" zu ziehen oder zu manipulieren durch die Anwendung eines Zug-Mediums (z.B. Kette oder Seil) und einer Mechanik zum Aufwickeln.