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Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an aufblasbare Bungeeruns fest und sollte in Verbindung mit Teil 1 gelesen werden (siehe Anhang A). Dieses Dokument ist für aufblasbare Spielgeräte anwendbar, die für die Benutzung durch Personen mit einer Mindestkörperhöhe von 1200 mm und einer Höchstmasse von 120 kg vorgesehen sind. Um die Anwendung dieses Dokumentes nicht nur auf die Geräte zu beschränken, die derzeit in Gebrauch sind, und um Gestaltungsspielraum für die Herstellung neuer Geräte zuzulassen, werden in Abschnitt 3 lediglich die grundlegenden Formen von Geräten und Bewegungen festgelegt. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).