Pyrotechnische Gegenstände - Sonstige pyrotechnische Gegenstände - Anzündmittel; Deutsche und Englische Fassung prEN 16265:2025
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Norm-Entwurf

DIN EN 16265:2025-11 - Entwurf

Pyrotechnische Gegenstände - Sonstige pyrotechnische Gegenstände - Anzündmittel; Deutsche und Englische Fassung prEN 16265:2025

Englischer Titel
Pyrotechnic articles - Other pyrotechnic articles - Ignition devices; German and English version prEN 16265:2025
Erscheinungsdatum
2025-10-03
Ausgabedatum
2025-11
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
212

ab 203,40 EUR inkl. MwSt.

ab 190,09 EUR exkl. MwSt.

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Erscheinungsdatum
2025-10-03
Ausgabedatum
2025-11
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
212
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3647831

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Einführungsbeitrag

Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP). Dieses Dokument legt die Begriffe und Anforderungen, die Mittel der Kategorisierung, Prüfverfahren, Mindestanforderungen an die Kennzeichnung und die Gebrauchsanweisung fest, die sich auf Anzündmittel (mit Ausnahme von Anzündmitteln für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge) der folgenden Gegenstandstypen beziehen: - Anzünder; - Bestandteile von pyrotechnischen Anzündketten; - pyrotechnische Anzündschnüre und -litzen; - Anzündverzögerungsmittel (-schnüre); und - Anzünder für Anzündketten.

Inhaltsverzeichnis

ICS

71.100.30

DOI

https://dx.doi.org/10.31030/3647831
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 16265:2021-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 16265:2016-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Verweisungen auf die EU-Richtlinien 2007/23/EG wurden gestrichen; b) die Definition des Begriffs "explosiver Stoff" wurde verbessert, die Definition des Begriffs "Feuerwerkskörper" wurde gestrichen, und in Abschnitt 3.2. wurden Definitionen für den Ausgangseffekt und den sekundären Sprengstoff hinzugefügt; c) Hinzufügung von drei Unterarten: reaktives Band (4.2.15), Anzündstab (4.2.17) und Anzündholz (4.2.18); d) der Unterabschnitt über die NEC der Komponenten für pyrotechnische Züge wurde überarbeitet (4.3.2); e) der Unterabschnitt über pyrotechnische Schnüre und Sicherungen wurde überarbeitet (4.3.3); f) ein Unterabschnitt über die Kriterien für die Einstufung von handgehaltenen Anzündern wurde hinzugefügt (4.3.6); g) die Unterabschnitte 4.3 (4.3.7), 5.1 (5.1.6) und 5.3 (5.3.6) wurden um pyrotechnische Züge ergänzt; h) der Unterabschnitt 5.1 (5.1.7) wurde um einen Unterabschnitt über die Verwendung von detonativen explosiven Stoffen ergänzt; i) der Unterabschnitt über die Empfindlichkeit der pyrotechnischen Zusammensetzung wurde in Abschnitt 5 gestrichen. Die Tabelle 1 wurde entsprechend überarbeitet; j) in Abschnitt 5 (5.13) wurde ein Unterabschnitt über das Verfallsdatum hinzugefügt. Die Tabelle 1 wurde entsprechend überarbeitet. Der Unterabschnitt über das Verwendungsdatum in Abschnitt 7.2 wurde überarbeitet (7.2.7); k) die Bestimmung von All-Fire/No-Fire-Werten wurde für Chargenprüfungen gestrichen (5.15.2); l) die zulässige Anzahl kritischer und schwerwiegender Nichtkonformitäten wurde in Tabelle 2 hinzugefügt; m) Nichtübereinstimmungen in Bezug auf Toleranzen, die in der Definitionsdatei des Artikels angegeben sind, wurden in 5.15.4 hinzugefügt; n) die Anzahl der zu prüfenden Artikel wurde in Abschnitt 6.3.21 von 3 auf 3 oder 5 Artikel geändert, je nach der verwendeten Prüfmethode und je nachdem, ob die Artikel detonative Sprengstoffe enthalten; o) der Unterabschnitt über den ESD-Generator wurde aus Abschnitt 6.2 gestrichen, ebenso wie der Anhang E über die Einstellung des ESD-Generators; p) die Texthöhe auf der transparenten Folie wurde geändert. Bild 1 wurde entsprechend überarbeitet. Der Unterabschnitt über das Drucken (7.2.8) wurde entsprechend überarbeitet; q) der Unterabschnitt über den Slow-Release-Test wurde aus 6.3.13 gestrichen; r) die Unterabschnitte über die elektrostatische Entladung wurden überarbeitet (6.3.19.2 und 6.3.19.3). Die Tabelle 5 über den Mindest-ESD-Impuls wurde gestrichen; s) der Unterabschnitt über die Bestimmung der detonativen/nicht detonativen Eigenschaften (6.3.21) wurde überarbeitet; t) der Unterabschnitt über die Angaben zum Hersteller oder Importeur (7.2.6) wurde überarbeitet; u) der Unterabschnitt über die Kennzeichnung von sehr kleinen Gegenständen (7.2.9) wurde überarbeitet; v) Anhang G wurde hinzugefügt; w) Anhang ZB wurde gestrichen.

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