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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Spezifiziert werden in dem europäischen Norm-Entwurf die allgemeinen Sicherheitsanforderungen sowie Prüfverfahren für Hubarbeitsbühnen (HABn) der Feuerwehr und Rettungsdienste, um als harmonisierte Europäische Norm ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 98/37/EG (EG-Maschinenrichtlinie), ergänzt um die Richtlinie 98/79/EG, sowie auch bereits der novellierten EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bereitzustellen. Die Norm mit Ausgabe Februar 2005 wurde überarbeitet, um den Inhalt dem Stand der Technik und den gebräuchlichsten Typen anzupassen. Dabei wurden:
Erarbeitet wurde der europäische Norm-Entwurf vom CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr" (Sekretariat: BSI, Großbritannien), der national vom Arbeitsausschuss NA 031-04-08 AA "Hubrettungsfahrzeuge" gespiegelt wird.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1777:2010-06 .
Gegenüber DIN EN 1777:2005-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich eingeschränkt und Norminhalt dahingehend konsequent überarbeitet, ausschließlich Anforderungen an HABn mit der Klassifizierung Gruppe B - Typ 1 nach EN 280:2001, 1.4 festzulegen; entsprechend sind die anderen Gruppen und Typen einschließlich deren Anforderungen und Prüfungen entfallen; b) Begriff "Hubarbeitsbühne (HAB) für Feuerwehren und Rettungsdienste" und dessen Definition aufgenommen; c) diverse Begriffe und Definitionen überarbeitet; d) Liste der Gefährdungen redaktionell an die Änderungen in den Abschnittsnummern der Anforderungen angepasst und Gefährdungen bei selbst fahrenden Hubarbeitsbühnen (HABn) wegen Entfall aus dem Anwendungsbereich gestrichen; e) Beschreibung der Prüfungen direkt nach den entsprechenden Anforderungen aufgenommen; f) Anforderungen an die Abstützeinrichtungen überarbeitet; g) mit der "Momentmesseinrichtung mit erweiterten Sicherheitsanforderungen und erweiterten Überbelastungskriterien" wurde einschließlich entsprechender Anforderungen und Prüfungen eine vierte Lösungsmöglichkeit zur Verringerung der Gefahr des Umkippens und der Überschreitung zulässiger Belastungen neu aufgenommen; h) Anforderung einschließlich Prüfung aufgenommen, dass auf der unbelasteten Seite in der ungünstigsten Stellung (d. h. der maximal horizontalen Stellung der Hubeinrichtung) eine Mindest-Restlast von 6 % der unbeladenen Fahrzeugmasse vorhanden sein muss; i) neuen Abschnitt "Sicherheitseinrichtungen" analog DIN EN 280/A1:2004-10 aufgenommen, auf den in den entsprechenden Abschnitten zu Mess- und Kontrolleinrichtungen verwiesen wird; j) Warnsignale müssen aus einem kontinuierlichen sichtbaren und akustischen Warnsignal bestehen; k) Höhendifferenz nach der statischen Überlastprüfung von der Rettungshöhe abhängig gemacht (bis 30 m Höhendifferenz weniger als 100 mm, 10 min nach dem Entladen von 150 % der Nennlast; über 30 m gilt der vom Hersteller angegebene Wert); l) Rettungsleiter verbindlich vorgegeben, jedoch alternative Rettungsmöglichkeiten nach Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunden (auf der Grundlage des Ergebnisses einer individuellen Risikobewertung) zugelassen; m) Anforderungen an den Bedienersitz und an Zugangstüren überarbeitet; n) Anforderung an eine Vorrichtung bei der Arbeitsbühne aufgenommen, die alle verschlechternden Bewegungen bei einem bestehenden Aufprall stoppt; o) pneumatische Steuersysteme und hydraulische Antriebssysteme dahingehend überarbeitet, dass neben den in der Norm genannten Anforderungen auch die Anforderungen der Grundnormen EN 983 bzw. EN 982 gelten; p) Anforderungen an den statischen Neigungswinkel einschließlich zugehöriger Prüfung überarbeitet; q) bei der Abnahmeprüfung und den periodischen Untersuchungen und Prüfungen die statische Überlastprüfung zusätzlich aufgenommen; r) beim Handbuch Prüfberichte der durchgeführten statischen und dynamischen Prüfungen, sofern zutreffend, gefordert; s) in den Bedienungsanleitungen die Angabe des einzuhaltenden Vorgehens bei einem Unfall oder Maschinenschaden gefordert; t) bei den Angaben zur Wartung Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile gefordert, sofern diese die Gesundheit und Sicherheit des Bedienpersonals betreffen; u) Berücksichtigung jedes vorhersehbaren Missbrauchs in der Bedienungsanleitung aufgenommen; v) Angaben zur Kennzeichnung überarbeitet; w) Anhang A und Anhang B hinsichtlich der Verweisung auf geänderte Übernahme von Passagen aus der DIN EN 280 überarbeitet; x) Anhang F (Berechnungsbeispiel Hindernisprüfung) ist entfallen, weil die Hindernisprüfung für selbst fahrende Hubarbeitsbühnen (HABn) galt, die aus dem Anwendungsbereich der Norm gestrichen wurden; y) informativen Anhang ZB zum Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der novellierten EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgenommen; z) Norminhalt redaktionell überarbeitet.