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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der Normenreihe EN 20 legt ein Verfahren fest zum Bestimmen der vorbeugenden Wirkung oder der Grenze der Wirksamkeit eines Holzschutzmittels gegen Befall durch Lyctus brunneus (Stephens), bei dem das Schutzmittel durch Volltränkung in das Holz gebracht wird. Das Verfahren ist anwendbar für: - nicht wasserlösliche chemische Erzeugnisse, die als insektizide Wirkstoffe untersucht werden; - organische Erzeugnisse im Anlieferungszustand oder in der Form, wie sie im Laboratorium aus Konzentraten hergestellt werden. Das Verfahren ist anwendbar für wasserbasierte Schutzmittel. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-03-06 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 38 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 20-2:2024-04 .
Gegenüber DIN EN 20-2:1993-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Peptonherkunft ist nicht mehr angegeben (5.2.6); b) andere Holzarten als Eiche dürfen unter bestimmten Umständen für die Prüfung verwendet werden (7.1); c) Prüfungen mit reinem Lösungsmittel dürfen entfallen, wenn das Lösungsmittel Wasser ist (7.5); d) die Prüfdauer wurde an die EN 20-1 angepasst und auf 20 Wochen verlängert (8.6); e) Bild B.1, Bild B.2 und Bild B.3 überarbeitet.