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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Durch die Novellierung der EG-Maschinenrichtlinie wurde eine Überprüfung der bisher gültigen Norm EN 349:1993 im Hinblick auf die grundlegenden Anforderungen der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die vorliegende künftige europäische Änderung, die derzeit den CEN-Mitgliedern als Änderungsentwurf zum Einstufigen Annahmeverfahren vorliegt, ergänzt die Europäische Norm EN 349:1993 um zwei Europäische Anhänge, die den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie 2006/42/EG (gültig ab 29. Dezember 2009) aufzeigen. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderung A1 in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 349:1993 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Der europäische/internationale Änderungsentwurf wurde im CEN/TC 114 "Sicherheit von Maschinen und Geräten" und dem gleichnamigen ISO/TC 199 (beide Sekretariate liegen beim DIN) seitens der CEN/TC 114/AHG 1 "Neue Maschinenrichtlinie) erstellt.
Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung dieser Änderung A1 wurden vom Arbeitsausschuss "Schutzeinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen und Verriegelungen" (NA 095-01-04 AA) des NASG wahrgenommen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 349:2008-09 .