Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Norm-Entwurf gilt für Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte, die für die Arbeitsplatzpositionierung oder als Rückhaltefunktion gedacht sind. Er legt Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung sowie die durch den Hersteller bereitzustellenden Informationen fest. Dieser Entwurf einer Europäischen Norm behandelt keine Verbindungsmittel für Rückhaltegurte mit fester Länge, die nicht in einen Haltegurt integriert sind. Dieser Norm-Entwurf ist eine Prüfnorm und behandelt insbesondere Aspekte des Arbeitsschutzes und der Produktsicherheit. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 075-03-01 AA "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" bei DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 358:2017-04 .
Änderungen: Gegenüber DIN EN 358:2000-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) Im Anwendungsbereich Verbindungsmittel für Rückhaltegurte mit fester Länge, die nicht in einen Haltegurt integriert sind, ausgeschlossen.; c) Begriffe überarbeitet; d) Anforderungen in Abschnitt 4 neu angeordnet, nicht mehr notwendige Anforderungen gestrichen und neue Anforderungen ergänzt; e) in Abschnitt 5 neue Bilder eingefügt, Prüfverfahren neu gegliedert sowie Prüfverfahren hinzugefügt; f) Prüfverfahren zur Korrisionsbeständigkeit geändert; g) neue Anforderungen in Abschnitt 6 aufgenommen; h) Abschnitt 7 überarbeitet; i) Neue informative Anhänge aufgenommen.