Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen sowie manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Datum bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In diesem europäischen Norm-Entwurf ist ein Verfahren zur Bestimmung der Bekämpfungswirkung eines Holzschutzmittels gegen Befall durch Anobium punctatum festgelegt, bei dem das Schutzmittel durch Behandlung seiner Oberfläche auf das Holz aufgebracht wird. Dieses Verfahren ist anwendbar für jede Oberflächenbehandlung, die den Käferschlupf verhindern soll, aber nicht dazu gedacht ist, die Larven in befallenem Holz abzutöten. Gegenüber DIN EN 370:1993-05 wurde die empfohlene Höchstmenge für den Auftrag der Prüflösung wurde von 250 g/m2 auf 300 ml/m2 erhöht. Bei der Zählung der Käfer für die Gültigkeit der Prüfung dürfen jetzt auch die Tiere berücksichtigt werden, die unter den Abdeckungen der Stirnseiten schlüpfen. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-03-06 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 38 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 370:2024-04 .
Gegenüber DIN EN 370:1993-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die empfohlene Höchstmenge für den Auftrag der Prüflösung wurde von 250 g/m2 auf 300 ml/m2 geändert (8.1.2.2); b) bei der Zählung der Käfer für die Gültigkeit der Prüfung dürfen auch die Tiere berücksichtigt werden, die unter den Abdeckungen der Stirnseiten schlüpfen (Abschnitt 9); c) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.