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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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In Bereichen, in denen brennbare Gase oder Dämpfe in gefahrdrohender Menge oder Konzentration auftreten können, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, um das Risiko von Explosionen zu verringern. Zweck dieses Teils von IEC 60079 ist es, die wesentlichen Kriterien für eine Beurteilung der Entzündungsgefahr darzulegen und Anleitungen zu den anwendbaren Konstruktions- und Überwachungsparametern zu geben, mit denen derartige Gefahren verringert werden können. Dieser Entwurf gilt nicht für: a) schlagwettergefährdete Bergwerke; b) die Verarbeitung und Herstellung von Sprengstoffen; c) Bereiche, in denen es durch zündfähige Stäube oder Fasern zur Gefährdung kommen kann (siehe DIN EN 60079-102 (VDE 0165-102); d) extreme Funktionsstörungen oder seltene Fehlfunktionen, die über das Konzept der in dieser Norm behandelten anomalen Situationen hinausgehen (siehe 3.30 und 3.31); e) Räume, die für medizinische Zwecke benutzt werden; f) häusliche Räumlichkeiten. Zuständig ist das K 235 "Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60079-10-1:2016-10; VDE 0165-101:2016-10 , DIN EN 60079-10-1:2013-11; VDE 0165-101:2013-11 , DIN EN 60079-10-1:2014-10; VDE 0165-101:2014-10 .
Gegenüber DIN EN 60079-10-1 (VDE 0165-101):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umstrukturierung der Abschnitte 5 und 6, um die möglichen Methodologien für die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche festzulegen und um weitere Erläuterungen für spezifische Beurteilungsfaktoren zu erbringen. b) Umstrukturierung der Anhänge einschließlich: - Fortschreibung der Berechnungen für die Freisetzungsrate in Anhang B; - Entfernung bestimmter Beispiele für die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche; - Vollständige Neufassung des Anhangs über die Lüftungsbeurteilung mit neuen Berechnungen als Anhang C; - Bezugnahme auf akzeptable gewerbliche Regelwerke für spezifische Beispiele der Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Anhang D.