Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf enthält Anforderungen an ortsveränderliche Leuchten für allgemeine Zwecke, ausgenommen Handleuchten, für Glühlampen, röhrenförmige Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 250 V. Der Entwurf wurde um die Anforderungen für Gartenleuchten aus IEC 60598-2-7 sowie um Anforderungen für den Betrieb mit LED-Leuchtmitteln ergänzt. In Folge dieses Entwurfs muss DIN EN 60598-2-7 zurückgezogen werden, wenn diese neue Ausgabe veröffentlicht wird. Für Handleuchten gelten die Anforderungen dieses Entwurfs nicht. Der Entwurf gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten des Teiles 1der EN 60598, auf die Bezug genommen wird. Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60598-2-4:2018-11; VDE 0711-2-4:2018-11 .
Gegenüber DIN EN 60598-2-4 (VDE 0711-2-4):1998-05, DIN EN 60598-2-7/A2 (VDE 0711-207/A2):1997-04, DIN EN 60598-2-7/A13 (VDE 0711-207/A13):1997-12, DIN EN 60598-2-7/A2 Berichtigung 1 (VDE 0711-207/A2 Berichtigung 1):1999-08, DIN VDE 0711-207 (VDE 0711-207):1992-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Anwendungsbereichs, der Klassifizierung und der Anforderungen, um ortsveränderliche Leuchten für Innen- und Außenanwendungen abzudecken, durch Übernahme der Anforderungen aus Teil 2-7 der EN 60598. b) Änderung des Anwendungsbereichs, um alle elektrischen Lichtquellen abzudecken (bisher war der Anwendungsbereich auf Halogenglühlampen, röhrenförmige Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen eingeschränkt). c) Berücksichtigung des Bildzeichens für Leuchten, die nicht als gewöhnliche Leuchte gelten, die aber nur für Innenraumanwendungen gedacht sind (z. B. Leuchten mit PVC-Leitungen) d) Änderung eines Teils der Standfestigkeitsprüfung, um klarzustellen, dass die Prüfung auf der geneigten Ebene mit der/den Lichtquelle(n) durchgeführt werden muss. e) Berücksichtigung von redaktionellen Verbesserungen, um den Zusammenhang mit der neuen 8. Ausgabe von IEC 60598-1 sicherzustellen. f) Klarstellung von Anforderungen an die Kabeleintrittsöffnung entsprechend IEC 60598-2-7, 7.6.3 (jetzt 4.6.2), um unterschiedliche Auslegungen der Anforderungen und der Anmerkung zu vermeiden. g) Änderung der Annahmekriterien des Steckeranschlusses (der Text entspricht den gemeinsamen Abänderungen bei CENELEC in IEC 60598-2-7/A2:1996 - siehe 4.6.9).