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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 71-2 legt die Kategorien entflammbarer Werkstoffe fest, deren Verwendung in allen Spielzeugen verboten ist, und Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit bestimmter Spielzeuge, wenn sie einer kleinen Zündquelle ausgesetzt werden. Die in Abschnitt 5 beschriebenen Prüfverfahren werden zur Bestimmung der Entflammbarkeit von Spielzeug unter den festgelegten Prüfbedingungen angewendet. Die so erhaltenen Prüfergebnisse können nicht dahingehend betrachtet werden, dass sie umfassende Angaben für die mögliche Brandgefährdung von Spielzeugen oder Werkstoffen zur Verfügung stellen, wenn diese anderen Zündquellen ausgesetzt werden. Diese Europäische Norm enthält allgemeine Anforderungen hinsichtlich aller Spielzeuge und besondere Anforderungen und Prüfverfahren für folgende Spielzeuge, die als am gefährlichsten angesehen werden: - auf dem Kopf zu tragende Spielzeuge: Bärte, Schnurrbärte, Perücken und so weiter aus Haar, haarartigem Material oder Material mit ähnlichen Merkmalen, Masken, Kopfhauben, Kopfschmuck und so weiter; fließende Bestandteile von auf dem Kopf zu tragendem Spielzeug, außer Partyhüte aus Papier, wie sie üblicherweise in Knallbonbons zu finden sind; - Rollenspielzeug und Spielzeuge, die vom Kind als Bekleidung zum Spielen getragen werden; - vom Kind begehbares Spielzeug; - Spielzeug mit weicher Füllung. Dieses Dokument (prEN 71-2:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche/nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-2:2021-02 .
Gegenüber DIN EN 71-2:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 3.14 neue Definition für Rollenspielzeug hinzugefügt; b) in 5.4.1 Anforderung hinzugefügt, dass das Rollenspielzeug vor und nach dem Waschen zu prüfen ist, auch wenn die Anweisungen angeben, dieses nicht zu waschen; c) in 5.4.1.1 neue Anforderungen hinzugefügt, um die Prüfung kleinerer Materialbereiche zu ermöglichen, indem die Kombination von 2 kleineren Stücken zugelassen wird; d) in 5.4.1.1.5 Präzisierung und Erweiterung der Anforderungen, um sicherzustellen, dass Materialien mit Nähten, Füllungen und anderen Verzierungen geprüft werden können; e) in 5.4.1.1.6 Einführung neuer Anforderung, die die Prüfung schmaler Materialien ermöglicht; f) in 5.4.1.1.3 und 5.4.1.1.4 einen dritten Markierungsfaden dem Probekörperhalter hinzugefügt, um die Prüfung von kleinen Probekörpern zu ermöglichen; g) in 5.4.2 Verwendung von Drahtgeflecht auf dem Probekörperhalter gestattet, um die Prüfung von schmalen Materialien zu ermöglichen; h) in 5.5.3 Klarstellung, dass die Messung des größten ungehinderten Maßes sich auf das (die) Teil(e) mit weicher Füllung bezieht, unabhängig davon, ob das Spielzeug einen Kopf hat oder nicht sowie Klarstellung, dass die Zeitmessung am oberen Ende der Teile mit weicher Füllung und nicht am oberen Ende des gesamten Spielzeugs erfolgt, es sei denn, das obere Ende des Spielzeugs ist ebenfalls ein Teil mit weicher Füllung; i) in Abschnitt A.4 aus CEN/TR 15371 1 übernommene bildhafte Beispiele zeigen die Anwendbarkeit von 4.1 bis 4.2.5; j) Aktualisierung der Erläuterungen in Abschnitt A.5 und Abschnitt A.9; k) in Abschnitt A.10 Leitlinien zur Verringerung der Verbrennungsgeschwindigkeit von Rollenspielzeug zu Erläuterungen in Anhang A und Flussdiagramme hinzugefügt.