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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 81-20:2011-11 - Entwurf

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Aufzüge für den Personen- und Gütertransport - Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge; Deutsche Fassung prEN 81-20:2011

Englischer Titel
Safety rules for the construction and installation of lifts - Lifts for the transport of persons and goods - Part 20: Passenger and goods passenger lifts; German version prEN 81-20:2011
Erscheinungsdatum
2011-11-14
Ausgabedatum
2011-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
180

ab 299,80 EUR inkl. MwSt.

ab 280,19 EUR exkl. MwSt.

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2011-11-14
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Richtlinie für Aufzüge 95/16/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte, elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von dem Norm-Entwurf behandelten Anforderungen der Aufzugsrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieser Norm-Entwurf behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse von dauerhaft errichteten, neuen, elektrisch betriebenen Aufzügen, die einen Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Senkrechte geneigt sind, bewegt. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für: - die Errichtung von elektrischen Aufzügen in bestehenden Gebäuden, soweit es die Platzverhältnisse nicht erlauben; - wesentliche Änderungen an einem Aufzug, der vor dem Inkrafttreten dieses Norm-Entwurfs errichtet wurde; - Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit selbsttätiger Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Wartungseinrichtungen; - Transport, Errichtung, Reparatur und Ausbau von Aufzügen; - Aufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit ≤0,15 m/s. Dies ist die erste Ausgabe dieses Norm-Entwurfs. Die Notwendigkeit für den Ersatz beruhte auf den folgenden Punkten: - Erhöhung der Sicherheit aufgrund von Änderungen bei den verfügbaren Technologien; - Notwendigkeit zum Widerspiegeln des geänderten Stands der Technik; - Einbeziehung grundlegender Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aus den einschlägigen EU-Richtlinien; - Beseitigung offensichtlicher Irrtümer; - Übernahme von Anregungen, die aus Auslegungsanfragen resultieren; - Anpassung der in Bezug genommenen Normen an die inzwischen eingetretene Entwicklung in diesem Bereich. Dieser Norm-Entwurf beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten prEN 81-20:2011. Dieses Dokument wird in Verbindung mit prEN 81-50:2011 die EN 81-1:1998+A3:2009 und die EN 81-2:1998+A3:2009 ersetzen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge" im Fachbereich Aufzüge und Fahrtreppen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Aufzügen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
91.140.90
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 81-20:2014-11 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 81-1:2010-06 und DIN EN 81-2:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Entfall der Prüfanforderungen aus DIN EN 81-1:2010-06 und DIN EN 81-2:2010-08; b) Aufnahme der Beschaffenheitsanforderungen aus DIN EN 81-1:2010-06 und DIN EN 81-2:2010-08; c) Erhöhung der Sicherheit aufgrund von Änderungen bei den verfügbaren Technologien; d) Notwendigkeit zum Widerspiegeln des geänderten Stands der Technik; e) Einbeziehung grundlegender Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aus den einschlägigen EU Richtlinien; f) Beseitigung offensichtlicher Irrtümer; g) Übernahme von Anregungen, die aus Auslegungsanfragen resultieren; h) Anpassung der in Bezug genommenen Normen an die inzwischen eingetretene Entwicklung in diesem Bereich.

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