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Dieser Teil von IEC 60079 enthält Anforderungen für die Ausführung, Bauart, Beurteilung, Prüfung und Kennzeichnung von Räumen zum Schutz von internen Geräten, die entweder: - in einem Bereich der Zone 1 oder Zone 2 oder Zone 21 oder Zone 22 liegen (einem Bereich, der normalerweise ein Geräteschutzniveau (EPL) Gb, Gc, Db oder Dc erfordert) ohne eine innere Freisetzungsstelle von Gas/Dampf erfordert und geschützt durch Überdruckkapselung; - in einem Bereich der Zone 1 oder Zone 2 oder Zone 21 oder Zone 22 liegen (einem Bereich, der normalerweise EPL Gb, Gc, Db oder Dc erfordert), der eine innere Freisetzungsquelle von Gas oder Dampf enthält und durch sowohl Überdruckkapselung als auch Fremdbelüftung geschützt ist; - in einem Bereich der Zone 2 liegen (einem Bereich, der üblicherweise EPL Gc erfordert), der eine innere Freisetzungsquelle von Gas oder Dampf enthält oder nicht enthält und durch Fremdbelüftung geschützt ist - in einem nicht explosionsgefährdeten Bereich liegen, der eine innere Freisetzungsquelle von Gas oder Dampf enthält und durch Fremdbelüftung geschützt ist. Geräte mit einem Mindest-EPL von Gc oder Dc, die in einem Raum in Zone 1 oder Zone 21 (EPL Gb oder Db) zulässig sind, werden in diesem Dokument nicht behandelt, da sie im Zusammenhang mit Räumen und den möglicherweise erforderlichen Geräten als nicht praktikabel angesehen werden. Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Schutz durch Belüftung sind in 7.1.1 "Bauart" festgelegt. Typische Anwendungsbeispiele sind unter anderem: - Anforderungen an alle Räume; - Luftzufuhr; - Anforderungen an überdruckgekapselte Räume; - Anforderungen an fremdbelüftete Räume; - Kennzeichnung.
Gegenüber DIN EN 60079-13 (VDE 0170-313):2018-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) eine Kennzeichnung für Geräte mit einer inneren Freisetzungsquelle, die in nicht explosionsgefährdeten Anlagen installiert sind, wurde eingeführt (4.2.3); b) Anforderungen an die Risikobeurteilung zur Festlegung von Maßnahmen bei Ausfall des Systems zur Überdruckhaltung wurden hinzugefügt (6.1.9); c) ein Verfahren zur Messung der Geschwindigkeit der auswärts gerichteten Luftströmung wurde hinzugefügt und eine Klarstellung zur Berücksichtigung hoher Windgeschwindigkeiten wurde ergänzt (6.4.8); d) Anwendung künstlicher Belüftung mit oder ohne innerer Freisetzungsquelle wurde klargestellt (7.1.3.1); e) Anforderungen für die Risikobeurteilung wurden hinzugefügt, um den Betrieb für eine „begrenzte Dauer“ zu ermöglichen (7.1.6); f) Auslassung von Prüfungen wurde entfernt (7.5.1); g) Beispiele für Kennzeichnungen wurden aufgenommen (8.1); h) Dokumentationsanforderungen für die Zoneneinteilung wurden hinzugefügt (9.5); i) Rauchprüfverfahren wurde hinzugefügt (Anhang D).