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Norm-Entwurf

DIN EN IEC 60079-2:2020-06 - Entwurf

VDE 0170-3:2020-06

Explosionsgefährdete Bereiche - Teil 2: Geräteschutz durch Überdruckkapselung "p" (IEC 31/1401/CD:2018); Text Deutsch und Englisch

Englischer Titel
Explosive atmospheres - Part 2: Equipment protection by pressurized enclosure "p" (IEC 31/1401/CD:2018); Text in German and English
Erscheinungsdatum
2020-05-01
Ausgabedatum
2020-06
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
129

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2020-05-01
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2020-06
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Einführungsbeitrag

Dieser Teil von IEC 60079 legt die spezifischen Anforderungen für den Bau und die Prüfung von elektrischen Geräten mit überdruckgekapselten Gehäusen der Zündschutzart "p" für den Einsatz in explosionsgefährdeten Gasatmosphären oder explosionsgefährdeten Staubatmosphären fest. Er legt auch die Anforderungen für überdruckgekapselte Gehäuse fest, die eine begrenzte Freisetzungsstelle für eine brennbare Substanz enthalten. Diese Norm ergänzt und ändert die allgemeinen Anforderungen von IEC 60079-0. Falls eine Anforderung dieser Norm im Widerspruch zu einer der in IEC 60079-0 angegebenen Anforderungen steht, hat diese Norm Vorrang. Diese Norm enthält keine Anforderungen für: - überdruckgekapselte Geräte, bei denen das „Containment System die Freisetzung folgender Substanzen möglich ist a) Luft mit einem höheren als dem üblichen Sauerstoffgehalt oder b) Sauerstoff in Verbindung mit Inertgas mit einem Anteil von mehr als 21 %; - überdruckgekapselte Räume oder Analysengeräteräume, siehe hierzu IEC 60079-13; - überdruckgekapselte Geräte, die bei Vorhandensein "explosiver Stoffe" (Pyrotechnik) eingesetzt werden; - überdruckgekapselte Geräte, die bei Vorhandensein hybrider Mischungen von Gas/Dampf und brennbarem Staub eingesetzt werden; - überdruckgekapselte Geräte, die bei Vorhandensein selbstentzündlicher Substanzen wie Explosivstoffe und Treibmittel, die ihre eigenen Oxidationsmittel enthalten, eingesetzt werden, - überdruckgekapselte Geräte mit einer inneren Freisetzungsstelle von brennbarem Staub, - überdruckgekapselte Geräte, bei denen Gasdetektoren eingesetzt werden, um die Notwendigkeit der Vorspülung zu eliminieren. Falls der Betreiber die Rolle des HersteIIers übernimmt, liegt es üblicherweise in seiner Verantwortung sicherzustellen, dass für die Herstellung und der Prüfung der Geräte alle relevanten Teile dieses Norm-Entwurfs angewendet werden. Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60079-2 (VDE 0170-3):2015-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Klarstellung im Anwendungsbereich, Abschnitt 1, dass die Anwendung von Gasdetektoren als Ersatz für die Vorspülung nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm fällt; b) Definition des Begriffs für den Überdruck zur Überdruckkapselung in 3.12.1 ergänzt; c) Definition des Begriffs "Maximaler Überdruck" in 3.12.2 ergänzt; d) Klarstellung der Definition für das Überdruck-Überwachungssystem in 3.14; e) Definition für das überdruckgekapselte Gerät in 3.16 ergänzt; f) Klarstellung in der Definition für die Vorspülung in 3.19, dass diese für das überdruckgekapselte Gerät angewendet wird; g) Einrichtungen, die das überdruckgekapselte Gerät und nicht nur das Gehäuse betreffen, wurden aus Abschnitt 5 herausgenommen und in einem neuen Abschnitt 6 behandelt; h) In 8.4 Anforderung an die Kennzeichnung mit "X" am Ende der Zertifikatsnummer und weitergehende Anforderungen an das Überdruck-Überwachungssystem ergänzt; i) In 8.8 wurde die Tabelle 4 ergänzt, zur Klarstellung der Vorspülkriterien für Gruppe I und Gruppe II; j) Klarstellung zur Kennzeichnung der Vorspülzeit in 8.8; k) Klarstellung in den Anforderungen und Warnhinweisen in 8.9, dass nach Reinigung des Gehäuses der Überdruck zur Überdruckkapselung wieder vorhanden sein muss, bevor die Spannungsversorgung eingeschaltet werden kann; l) Klarstellung in 8.11, dass Durchflussmesser zur Erkennung des Überdrucks für die Überdruckkapselung am Auslass des überdruckgekapselten Gehäuses angebracht werden müssen sofern keine weiteren Maßnahmen getroffen sind; m) Klarstellung in 8.13c dass, das Hauptgehäuse und jedes zusätzliche Gehäuse vorgespült sein muss, bevor die Spannungsversorgung eingeschaltet wird; n) Anhang A wurde neues Abschnitt 17.4; o) Klarstellung der Kennzeichnung für den Durchfluss der Vorspülung und Vorspülzeit in 19.3; p) Klarstellung der Anforderungen an die Kennzeichnung für Überdruck-Überwachungssysteme in 19.6; q) Überarbeitung der Tabelle in 19.7, die alle Warnhinweise enthält, die im Text der Norm genannt sind; r) Klarstellungen über die Zündschutzgasversorgung in 19.6.

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