Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN ISO 16890-2:2017-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition des Zählers für lichtstreuende luftgetragene Partikel (LSAPC) wird in Abschnitt 3 hinzugefügt; b) in Abschnitt 6.3.3 wird ein Satz hinzugefügt, um besser klarzustellen, dass Prüfgeräte mit einer Mediengeschwindigkeit über 20 cm/s (39,4 ft/min) mit Festphasenaerosol geprüft werden müssen; c) in Abbildung 3 wird der fälschlicherweise als 350 mm angegebene Abstand zwischen Druckabfall-Hähnen und Prüfeinrichtung (7-8) in " 350 mm" geändert; d) in 7.1.6 und in 8.3.3.4 wird ein Satz hinzugefügt, der angibt, dass die D/S-Mischblende während der Messung des Widerstandes gegen den Luftstrom nicht installiert werden darf; e) Aerosolpartikelzähler (APC) und Lichtstreuungs-Aerosolpartikelzähler (LSAPC) wurden in 7.2.1 als gängige Beispiele für Aerosolpartike lzähler hinzugefügt; f) in 7.2.5 wird der falsche Verweis auf ISO 21501-4 in ISO 21501-1 korrigiert; g) in 10.3.2 wird "Korrelation" in "Effizienz" geändert, um mit dem Titel des Unterabschnitts konsistent zu sein; h) in 11.2.3 unter 6)- iv) wird das Wort "Zusatzstoff" in "Klebstoff" geändert, um mit der Vorlage in Abbildung 11 übereinzustimmen; i) das Beispiel des Prüfberichts in Abbildung A.1 wird aktualisiert, um mit der Berichtsvorlage von Abbildung 11 übereinzustimmen. wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Luftfilter sowie aus Forschungs- und Prüfinstituten sind an der Erarbeitung beteiligt.