Norm-Entwurf
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Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen fest, die für die meisten Holzbearbeitungsmaschinen gelten, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und zur Bearbeitung von Massivholz sowie von Materialien mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz bestimmt sind, mit Handzufuhr oder integrierter Zuführung, nachfolgend auch als "Maschinen" bezeichnet. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Holzbearbeitungsmaschinen als auch der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Gegenüber DIN EN ISO 19085-1:2021-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Verweisungen aus den spezifischen Teilen der ISO 19085-Reihe auf dieses Dokument wurden vereinfacht, ebenso wie deren Erläuterung in der Einleitung, und an die ISO-Redaktionsregeln angepasst; b) die Verifizierungsmethoden am Ende jedes Unterabschnitts wurden gestrichen, da sie selbstverständlich sind; c) Abschnitte 4.2, 4.6, 4.7.3 und 5.10 wurden unterteilt, um die Verweisungen aus Teilen mit weiteren Unterabschnitten zu verdeutlichen und um weitere und differenzierte Anforderungen aufzunehmen, die in anderen Teilen zitiert werden können; d) in 4.2.2 wurden Anforderungen an Handbediengeräte hinzugefügt (aus einigen spezifischen Teilen übernommen); e) in 4.10 wurde die Überwachung gestrichen, ebenso wie die Wiederholung zum betriebsbedingten Stillsetzen, die bereits in 4.4.3 enthalten war; f) im neuen Abschnitt 4.14 wurden Anforderungen an den Schutz vor Verfälschung hinzugefügt; g) 5.1 verweist lediglich auf ISO 12100, die Anforderung an die Prüfung wurde gestrichen (in die vier Teile verschoben, in denen sie verwendet wird); h) in 6.3 wurde der 1. Absatz korrigiert und umformuliert, und Anmerkung 3 wurde gestrichen, da sie sich auf CADES bezog; i) in 6.4 wurde der erforderliche Schutzgrad für elektrische Komponenten oder deren Kapselungen auf IP 52 geändert; die Anforderung an den Anschlussstecker wurde auf "fest verdrahtet im rechtsdrehenden Feld" geändert; j) in 6.6 wurden die Anforderungen an die Beleuchtung präzisiert; k) 7.2 und 7.3 wurden neu angeordnet: Methode und Formulierung wurden in 7.2.1 bzw. 7.3.1 getrennt, der Inhalt wurde in 7.2.2 bzw. 7.3.2 zusammengefasst; l) die Stabilitätsprüfung (bisher in Anhang C) wurde gestrichen und in die einzigen vier spezifischen Teile verschoben, in denen sie verwendet wird; daher wurden die folgenden Anhänge um 1 nach unten verschoben.