Norm-Entwurf
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Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt die Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen für Doppelgehrungskreissägemaschinen zum Kappen mit integriertem Vorschub des Schnitthubs, mit manueller Be- und/oder Entladung des Werkstücks fest, die für den dauerhaften Einsatz in der Produktion geeignet sind und die nachfolgend auch als "Maschinen" bezeichnet werden. Die Maschinen sind für das Schneiden von Massivholz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz konzipiert, sowie auch für: Aluminiumprofile, die auch mit Dämmstoffen auf Kunststoff-, Schaumstoff- oder Gummibasis gefüllt oder zusammengesetzt sind; - Verbundwerkstoffe, deren Kern zum Beispiel aus Polyurethan oder mineralischem Material besteht und mit einer Leichtmetalllegierung beschichtet ist; - Polymermatrix-Verbundwerkstoffe, verstärkt mit thermoplastischen, duroplastischen oder elastomeren Werkstoffen; - Glasfaser; - Verbundmaterialstangen aus den oben genannten Materialien. Dieses Dokument behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Die Phasen des Transports, der Montage, der Demontage, des Rückbaus und der Verschrottung wurden ebenfalls berücksichtigt. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für: a. Maschinen zum Kappen von Stämmen; b. Maschinen, die zur Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind; c. Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden. Dieses Dokument (prEN ISO 19085-21:2024) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 39 "Machine tools" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Doppelgehrungskreissägemaschinen als auch der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 19085-21:2025-01 .
Gegenüber DIN EN 1870-9:2013-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument vollständig überarbeitet und als Folgeteil zu ISO 19085-1 neu strukturiert; b) Dokument an den Stand der Technik angepasst; c) Dokument redaktionell überarbeitet.