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Dieses Dokument legt Anforderungen an das Informationsmanagement in Form eines Geschäftsprozesses innerhalb des gesamten Lebenszyklus von Assets fest. Dieses Dokument kann auf alle Arten von Assets, alle Phasen des Asset-Lebenszyklus und alle Arten von Informationsbestellungen angewendet werden und ist für Organisationen aller Art und Größe geeignet. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-13-03 AA "Informationsmanagement mit BIM (SpA zu CEN/TC 442/WG 3, ISO/TC 59/SC 13/WG 13)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Gegenüber DIN EN ISO 19650-2:2019-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Informationsmanagement-Aktivitäten in ISO 19650-2:2018 und ISO 19650-3:2020 wurden zu einem einheitlichen Informationsmanagementprozess für den gesamten Lebenszyklus von Anlagen zusammengefasst; b) um den gesamten Anlagenlebenszyklus zu berücksichtigen, wurde die Anzahl der Schritte innerhalb des Informationsmanagement Prozesses von acht auf neun Schritte erhöht; c) Elemente von ISO 19650, Teile 4, 5 und 6, die nach der ersten Ausgabe veröffentlicht wurden, wurden in den Informationsmanagementprozess integriert; d) die im Informationsmanagementprozess verwendete Terminologie wurde vereinfacht, um den Prozess für Neueinsteiger zugänglicher zu machen und auf alle Phasen des Lebenszyklus von Anlagen zu beziehen. Insbesondere Begriffe, die sich auf die Ergebnisse des Informationsmanagementprozesses beziehen, wurden entweder in Bezug auf Informationsmanagement oder Informationsproduktion angepasst. Zum Beispiel wird allen Outputs, die sich auf die Informationsproduktion beziehen "Informationsproduktion" vorangestellt, z. B. der "Informationsproduktionsplan", der der neue Begriff für den "BIM-Ausführungsplan" ist. Für eine detaillierte Zuordnung der Begriffe zu den entsprechenden Begriffen aus der ersten Ausgabe, siehe Tabelle B.1 in Anhang B; e) um die Zuweisung von Verantwortlichkeiten zu verbessern, werden nun alle Informationsmanagementaktivitäten einer Partei und nicht mehr einem Team zugeordnet; f) der Begriff "Asset-bezogenes Projekt" wird verwendet, wenn er sich auf ein Projekt bezieht, das einen Assetwert betrifft, um von einem Projekt zur Verwaltung und Erstellung von Informationen nach ISO 19650 zu unterscheiden; g) Begriffe, die sich auf die Beschaffung beziehen, wie z. B. Ausschreibung und Angebotsabgabe, wurden gestrichen, um mehr Gewicht auf die Ernennung der federführenden ernannten Parteien und ihrer ernannten Parteien zu legen, unabhängig davon, ob es sich um eine interne oder externe Bestellung handelt; h) Dokument redaktionell überarbeitet.