Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
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Bestellungen und Downloads können Sie weiterhin jederzeit online durchführen. Zudem finden Sie in unseren FAQ viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument (EN ISO 25649-6) gilt für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser der Klasse D nach EN ISO 25649-1, unabhängig davon, ob der Auftrieb durch Aufblasen oder selbst schwimmende Materialien erzielt wird. Es gilt im Zusammenhang mit EN ISO 25649-1 und EN ISO 25649-2. Typische Produkte der Klasse D: - aufblasbare Kletterstrukturen auf dem Wasser; - Hüpfburgen, plattformen; - aufblasbare Rutschen; - Wassertrampoline; - Wasserschaukeln; - Hindernislaufbahnen. Typische Orte der Verwendung: - Schwimmbecken; - Seen, Teiche; - offenes Meer; - Küstenstrand (kein ablandiger Wind, keine Strömung). Für diese Norm ist das Gremium NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" bei DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 25649-6:2025-06 .
Gegenüber DIN EN ISO 25649-6:2018-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich: Ausschluss von Geräten mit einer Höhe von mehr als 4,5 m aus diesem Dokument aufgrund von Risiken; b) die normativen Verweise in Abschnitt 2 und im gesamten Dokument werden aktualisiert; c) Begriffe und Definitionen Abschnitt 3 wurden aktualisiert, wobei neue Elemente hinzugefügt wurden; d) Unterabschnitt 4.2.1, die Anforderungen an die für die Prüfmethode anzuwendende Kraft wurden aktualisiert; e) Unterabschnitt 4.5.3.1, Aufnahme neuer Anforderungen an den Restauftrieb für Bauwerke mit einer Höhe > 1,5 m; f) Schaffung des neuen Unterabschnitts 4.5.5.6 über Produkte mit Kletterfunktion; g) Schaffung eines neuen Unterabschnitts 4.5.8.1 bezüglich der Angaben zur Wassertiefe; h) Schaffung eines neuen Unterabschnitts 4.5.8.2 zur Berechnung der Wassertiefe für bestimmte Produkte; i) neue Anforderungen im Unterabschnitt 4.5.11.1 bezüglich des Reparatursatzes; j) Überarbeitung des Abschnitts 5; k) Überarbeitung der Anforderungen bezüglich der Bereitstellung einer Betriebsanleitung im Falle von Modulen/Modulanordnungen (System); l) neue Empfehlung in Alinea s) für die Verwendung von Schwimmwesten; m) Anhang A (A.1 & A.2) wurde mit den Zahlen der neu auf dem Markt befindlichen Produkte aktualisiert; n) Ergänzung des Anhangs B mit spezifischen Informationen für Geräte mit einer Höhe von mehr als 4,5 m; o) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über die Übereinstimmung zwischen dieser Europäischen Norm und der Entscheidung Nr. 2005/323/EG der Kommission vom 21.04.2005.