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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf legt mechanische und physikalische Eigenschaften von Muttern aus Kohlenstoffstahl und legiertem Stahl mit Regelgewinde fest, die in einem Bereich der Umgebungstemperatur von 10 °C bis 35 °C geprüft werden. Muttern, die den Anforderungen dieser Norm entsprechen, werden in diesem Bereich der Umgebungstemperatur bewertet. Es kann sein, dass sie die festgelegten mechanischen und physikalischen Eigenschaften bei höheren Temperaturen und/oder niedrigeren Temperaturen nicht beibehalten. Dieser Teil von ISO 898 gilt für Muttern aus Kohlenstoffstahl oder legiertem Stahl mit Feingewinde von M8x1 bis M39x3 und einer Höhe von mindestens 0,45 D sowie einem Außendurchmesser oder einer Schlüsselweite von mindestens 1,45 D, die zu Schrauben mit mechanischen Eigenschaften nach ISO 898-1 passen. Gegenüber der DIN EN ISO 898-6:1996-02 wurde das Bezeichnungssystem für Mutterntypen um Typ 0 für flache Muttern ergänzt. Die Unterteilung in die Muttertypen bei den Prüfkraftwerten ist entfallen, wobei die jeweils kleineren Prüfkraftwerte gestrichen wurden. Der Prüfkraftversuch und die Härteprüfung wurden detaillierter festgelegt. Der europäische Norm-Entwurf prEN ISO 898-6:2009 wurde vom ISO/TC 2 "Fasteners" in Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 185 "Mechanische Verbindungselemente" erarbeitet, deren Sekretariate vom DIN (Deutschland) gehalten werden. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 067-02-02 AA "Mechanische Eigenschaften für Muttern aus Stahl" im Normenausschuss Mechanische Verbindungselemente (FMV) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 898-2:2012-08 .
Gegenüber DIN EN ISO 898-6:1996 02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Internationaler Norm-Entwurf unverändert übernommen; b) Bezeichnungssystem für Mutterntypen in Tabelle 1 um Typ 0 (flache Muttern) ergänzt und auf Basis des Verhältnisses Mindesthöhe/Durchmesser konkretisiert; c) maximaler Kohlenstoffgehalt für Festigkeitsklassen 5 und 6 erhöht; d) Bei den Prüfkraftwerten in Tabelle 5 Trennung zwischen Typ 1 und Typ 2 bei den Festigkeitsklassen 8 und 10 entfallen, wobei die jeweils kleineren Prüfkraftwerte gestrichen wurden; e) Tabelle 6 zu mechanischen Eigenschaften (Härte) vereinfacht, Prüfspannungswerte gestrichen und Wärmebehandlungszustand in Tabelle 4 aufgenommen; f) Festlegungen hinsichtlich der Kontrollzuständigkeiten in Abschnitt 8 aufgenommen; g) Prüfkraftversuch detaillierter festgelegt; h) Härteprüfung unter Beachtung des Wärmebehandlungszustandes der Muttern umfangreicher festgelegt; i) Abschnitt zur Kennzeichnung erweitert und präzisiert.