Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke (IEC 64/2116/CD:2016)

Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN IEC 60364-5-56:2017-08 - Entwurf

VDE 0100-560:2017-08

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke (IEC 64/2116/CD:2016)

Englischer Titel
Low-voltage electrical installations - Part 5-56: Selection and erection of electrical equipment - Safety services (IEC 64/2116/CD:2016)
Erscheinungsdatum
2017-07-14
Ausgabedatum
2017-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
54

30,72 EUR inkl. MwSt.

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2017-07-14
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2017-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
54

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument enthält allgemeine Anforderungen für Einrichtungen für Sicherheitszwecke, für die Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke und von Stromquellen für Sicherheitszwecke. Ersatzstromversorgungsanlagen sind im Anwendungsbereich nicht enthalten. Ebenso gilt dieser Norm-Entwurf nicht für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (BE3). Gegenüber DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-650):2011-03 wurden unter anderem folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Zusätzliche Begriffsdefinitionen aufgenommen; b) Unterscheidung von zentralen Stromversorgungssystemen nach der Leistungsbegrenzung (mit beziehungsweise ohne) ist weggefallen; c) Klassifizierung von automatischen Versorgungen entsprechend ihrer maximalen Umschaltzeit wurde durch die Ergänzung der Angabe einer Klasse (A bis F) vereinfacht; d) Anforderungen an die Unterbringung von Stromquellen für Sicherheitszwecke wurden durch die Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen ergänzt. Bezüglich der brandschutztechnischen Anforderungen wurde ein informativer Anhang G ergänzt; e) Anforderungen zur Berücksichtigung von äußerer Brandeinwirkung bei Bemessung von Kabel- und Leitungsanlagen aufgenommen; f) Installationsbeispiel für getrennte Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke ergänzt; g) Aktivierung der Notbeleuchtung im Bereitschaftsbetrieb (beziehungsweise die Funktion der Notbeleuchtung) erfolgt nicht mehr in Abhängigkeit von einzelnen Endstromkreisen der allgemeinen Beleuchtung, sondern in Abhängigkeit des Ausfalls eines Bereiches der allgemeinen Beleuchtung; h) Anforderungen zur Verhinderung der Entladung von Stromquellen für Sicherheitszwecke bei Notbeleuchtung aufgenommen. Zuständig ist das DKE/UK 221.3 "Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):2013-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Es wurden weitere Begriffsdefinitionen aufgenommen: - Brandfall (Bedingungen bei äußerer Brandeinwirkung); - geeigneter Standort (Sicherstellung der normalen Funktion von Betriebsmitteln im Brandfall); - Feuerwehrschalter. b) die Unterscheidung von zentralen Stromversorgungssystemen nach der Leistungsbegrenzung (mit bzw. ohne) ist weggefallen; c) die Klassifizierung von automatischen Versorgungen entsprechend ihrer maximalen Umschaltzeit wurde durch die Ergänzung der Angabe einer Klasse (A bis F) vereinfacht; d) die Anforderungen an die Unterbringung von Stromquellen für Sicherheitszwecke (560.6.3) wurden durch die Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen ergänzt. Bzgl. der brandschutztechnischen Anforderungen wurde ein informativer Anhang G ergänzt; e) es wurden nunmehr Anforderungen zur Berücksichtigung von äußerer Brandeinwirkung bei Bemessung von Kabel- und Leitungsanlagen aufgenommen (560.8.4) - dazu Anhang F (informativ) mit Berechnungshilfen; f) es wurde nunmehr ein Installations-Beispiel (als Bild) für getrennte Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke als Anhang E (informativ) ergänzt (560.8.5); g) die Aktivierung der Notbeleuchtung im Bereitschaftsbetrieb (bzw. die Funktion der Notbeleuchtung) erfolgt nicht mehr in Abhängigkeit von einzelnen Endstromkreisen der allgemeinen Beleuchtung, sondern in Abhängigkeit des Ausfalls eines Bereiches der allgemeinen Beleuchtung; h) es wurden nunmehr Anforderungen zur Verhinderung der Entladung von Stromquellen für Sicherheitszwecke bei Notbeleuchtung aufgenommen (560.9.16); i) es wurden nunmehr Anforderungen an Feuerwehrschalter aufgenommen, falls solche gefordert sind (560.10.1) - dazu Anhang D (informativ) mit Prinzip-Schaltbild.

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