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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 61508-2:2011-02; VDE 0803-2:2011-02 , DIN EN 61508-2:2009-06; VDE 0803-2:2009-06 .
Gegenüber DIN EN 61508-2 (VDE 0803-2):2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Um die Anwendbarkeit auf einzelne Geräte und Komponenten zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, wurde: - die ehemalige "Spezifikation der E/E/PES-Sicherheitsanforderungen" in den Teil 1, Abschnitt 7.10 verschoben und wird dort als "Spezifikation der Sicherheitsanforderungen des E/E/PE-Systems" bezeichnet. In der ersten Phase der Realisierung des Sicherheitslebenszyklus des E/E/PE-Systems entsteht daher nun gemäß Abschnitt 7.2 eine "Spezifikation der Entwurfsanforderungen des E/E/PE-Systems". - der Begriff "Element" zur hierachischen Gliederung eines E/E/PE-Systems unterhalb der Ebene von Teilsystemen eingeführt. Diese Einführung ist jedoch nicht widerspruchsfrei und konsistent innerhalb des Teils 2 erfolgt. Der neue Anhang D beschreibt in einem "Sicherheitshandbuch des Elements" die für die Integration eines Elements in ein sicherheitsbezogenes System erforderlichen Informationen. b) Einführung einer "Sicherheitskritikalität für systematische Sicherheitsintegrität" mit den Abstufungen C1, C2 und C3 für Elemente, durch deren Anwendung sich die erforderliche SIL-Fähigkeit von Elementen festlegen lässt. Die Anforderungen beziehen sich auch auf Entwicklungswerkzeuge, wie zum Beispiel Bibliotheken und Compiler. c) Behandlung der Entwicklung von ASICs (d. h. auch FPGA, PLD, CPLD) für den Einsatz in einem sicherheitsbezogenen System in Analogie zur Entwicklung sicherheitsbezogener Software mit Einführung eines V-Modells für den ASIC-Entwicklungslebenszyklus (siehe Bild 3). Zur Vermeidung von Ausfällen im Rahmen von Entwurf und Entwicklung digitaler ASICs erforderliche Maßnahmen sind in Abschnitt 7.4.6.8 aufgeführt, die neuen Tabellen B.7 und B.8 mit der Auflistung von Verfahren und Maßnahmen ergänzen die Anforderungen. d) Einführung von Regeln, die die Integration von zwei oder mehr Kanälen sowie Überwachungseinrichtungen auf dem Substrat eines digitalen ASICs erlauben, siehe Anhang E. Der vorliegende Entwurf ist auch im Hinblick darauf, dass er ca. fünfzehn als fehlerhaft eingestufte Querverweise enthält, mit besonderer Sorgfalt zu prüfen.