Norm [AKTUELL]
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Die DIN 1999-100 stellt eine essenzielle Ergänzung der europäischen Normen DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2 dar und bietet spezifische Richtlinien für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten. Diese Norm berücksichtigt die besonderen nationalen Anforderungen in Deutschland, die über die europäischen Festlegungen hinausgehen. Sorgfältige Planung und der sichere Betrieb solcher Anlagen sind unerlässlich, insbesondere mit Blick auf Umweltschutz und Rechtssicherheit.
Diese nationale Norm behandelt zentrale Themen, die für die Effizienz und Sicherheit von Abscheideranlagen unerlässlich sind:
Die Norm stellt detaillierte Hinweise zur Planung und zum Betrieb bereit, wie etwa:
Die DIN 1999-100 ist eine wichtige Ergänzung zu den europäischen Normen und sichert im deutschen Kontext eine hohe Qualität und Sicherheit von Abscheideranlagen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 1999-100:2003-10 .
Gegenüber DIN 1999-100:2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) neue Begriffe aufgenommen; c) Nachweis der chemischen Beständigkeit der Werkstoffe auf ethanolhaltige Kraftstoffe erweitert; d) Festlegungen zu Schachtaufbauten zwischen Erdeinbau und Freiaufstellung der Abscheideranlage differenziert; e) Zugänglichkeit zwischen verschiedenen Anlagenzuständen für bestimmte Zwecke unterschieden; f) Anforderungen an Kabeldurchführungen aufgenommen; g) Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit eingeführt; h) Prüfung der Wasserdichtheit des Betons präzisiert; i) Festlegung zur Auslösekraft für selbsttätige Verschlusseinrichtungen mit Auslösemechanismus aufgenommen; j) Ermittlung des Regenwasserabflusses und die Flächenermittlung bei Schlagregen für die Bemessung aufgenommen; k) eigenen Abschnitt für Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage mit zusätzlicher Berücksichtigung der Aspekte Einbaustelle (einschließlich der Problematik überflutungsgefährdeter Bereiche), separate Auffangbehälter für Leichtflüssigkeiten, Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten, Probenahmestellen und -einrichtungen aufgenommen; l) bisherige Angaben zu Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung präzisiert und Angaben zu Betriebstagebuch und Generalinspektion erweitert; m) Festlegung und Beispiel zur Ermittlung der erforderlichen Überhöhung aufgenommen; n) redaktionelle Bearbeitung.