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Norm [AKTUELL]
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Insbesondere im untertägigen Steinkohlenbergbau mit seinen schwierigen und oftmals wechselnden Einsatzbedingungen bietet die Gleisförderung verschiedene Vorteile. So ist neben der Einsetzbarkeit bei geringer Tragfähigkeit des Untergrundes auch die einfache Erweiterbarkeit und Anpassungsfähigkeit der Anlagen von Bedeutung. Die flexible Gestaltbarkeit des rollenden Materials ergeben vergleichsweise geringe Einschränkungen des transportierbaren Fördergutes. Die Norm legt Maße und Bezeichnung der Stirnwand, des Mantels, des Rahmens und des Pufferbleches von Förderwagen nach DIN 20550 (Klein-Förderwagen), DIN 20560 (Mittel-Förderwagen) und DIN 20570 (Groß-Förderwagen) fest. Pufferbleche werden verwendet, um das Eindringen und Ablagern von Kohle, Bergen und so weiter in den offenen Pufferbereich zu vermeiden, der durch das Sicherheitsmaß von 120 mm zwischen Puffer- und Stirnwandkante entsteht. Die gebräuchlichsten Stirnwandformen mit den überwiegend verwendeten Ausführungen (Radien usw.) werden festgelegt, abweichende Ausführungen, wie zum Beispiel aus zwei Teilen unterschiedlicher Blechdicke, sind möglich. Beim Mantel können sowohl einteilige Ausführung mit gleicher Blechdicke oder die dreiteilige Ausführung mit dickerem Mantelunterteil und dünnere Manteloberfläche zur Anwendung kommen. Die Norm wurde vom NA 008-05-01 AA "Grubenbahnen" des FABERG erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 20551:1990-07 .
Gegenüber DIN 20551:1990-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Werkstoffangaben der Norm wurden geänderten Bezugsnormen angepasst, b) Norm redaktionell überarbeitet und den Gestaltungsregeln nach DIN 820-2 angepasst.