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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Beide Normen wurden vom Arbeitsausschuss A 4 "Gewindebohrer und Schneideisen" im FWS erstellt.
Eine Überarbeitung der Normen wurde vorgenommen, um in der Praxis eine Verbesserung der Rohkörperanwendung zu ermöglichen.
In den Normen sind die Hauptmaße für genormte und nicht genormte Gewindebohrer und Gewindefurcher in langer und kurzer Ausführung festgelegt, die zur Herstellung von Gewinden mit Nenndurchmessern über 0,90 mm bis 113,00 mm bestimmt sind. Der Generalplan enthält für bestimmte Bereiche des Nenndurchmessers - in Abhängigkeit von der Steigung, der Anzahl der Gänge und der Gesamtlänge/Maximale Gewindelänge - zwei verschiedene Schaftausführungen, den verstärkten und den abgesetzten Schaft.
Dieses Dokument ersetzt DIN 2184-1:1997-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 2184-1:2015-02 .
Gegenüber DIN 2184-1:1997-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In Tabelle 1 wurden für den Nenndurchmesser > 8 mm ≤ 9 mm und für Steigungen bis 0,8 mm die Längen von 80/18 mm in 90/18 mm geändert. b) In Tabelle 1 wurde die Anzahl der Gänge in Spalte 12 von 30 in 20 geändert. c) Die Fußnote a wurde mit einem geänderten Text versehen.