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Norm [AKTUELL]
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Geräusche gehören zu den Hauptbelastungen unserer Bürger und werden in der Bauleitplanung zu immer größeren Problemen. Sie sind Ausgangspunkt zahlreicher Streitigkeiten, die auch zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen können. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen sollen bei der Planung nach Möglichkeit vermieden werden.
Der Unterausschuss NA 001-02-03-01 UA "Geräuschkontingentierung" (vormals NALS B 3 UA 1) des NALS erhielt den Auftrag, die Geräuschkontingentierung zu standardisieren. Unter Mitwirkung aller interessierter Kreise wurde ein entsprechendes Regelwerk u. a. unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher, fachlicher und umweltrelevanter Rahmenbedingungen erstellt.
Diese Norm legt eine einheitliche Terminologie und ein Verfahren als fachliche Grundlagen zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen beispielhaft für Industrie- oder Gewerbegebiete und auch für Sondergebiete fest und gibt rechtliche Hinweise für die Umsetzung. Der Hauptteil der Norm beschreibt die bisher vielfach übliche Emissionskontingentierung ohne Berücksichtigung der möglichen Richtwirkung von Anlagen.
Im Anhang A wird aufgezeigt, wie in bestimmten Fällen die mögliche schalltechnische Ausnutzung eines Baugebietes durch zusätzliche oder andere Festsetzungen verbessert werden kann, und im Anhang B wird das Verfahren zur Festsetzung von Immissionskontingenten beschrieben. Die Anwendbarkeit dieser Verfahren ist im Einzelfall - auch rechtlich - zu überprüfen. Im Anhang C wird die Anwendung an Beispielen erläutert.