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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil 2 der Normenreihe legt die Bestimmung von Gesamtbor sowie verschiedener -säure beziehungsweise wasserlöslicher Formen von Bor fest. Festgelegt werden ein titrimetrisches und ein spektrometrisches Verfahren. Für amorphes Bor wird zusätzlich ein Verfahren zur Bestimmung der in Wasserstoffperoxid unlöslichen Anteile sowie des in Wasserstoffperoxid löslichen Bors festgelegt. Weiterhin wird für Titanborid ein Verfahren zur Bestimmung der HF/HNO3 unlöslichen Anteile festgelegt.
Er gilt für Borcarbid, vorliegend als grobstückiges Rohmaterial, kornförmiges Material oder Pulver sowie gesintertes und geformtes Borcarbid, amorphes Bor und Bornitrid in verschiedenen Reinheitsstufen als Pulver oder geformte oder heißgepresste Körper zum Zweck der Bestimmung der verschiedenen chemischen Bestandteile.
Dieses Dokument gilt auch für die Metallboride Aluminiumborid, Calciumborid, Chromborid, Lanthanborid, Magnesiumborid, Molybdänborid, Titanborid und Zirconiumborid sowie weitere Metallboride nach stoffspezifischer Prüfung.
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 062-02-64 AA "Chemische Analyse von nichtoxidischen keramischen Roh- und Werkstoffen" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) erarbeitet.