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Dieses Dokument ist anwendbar für das Fertigungsverfahren "Biegeumformen" der Gruppe 2.4 im Ordnungssystem der Fertigungsverfahren nach DIN 8580. Es definiert die Biegeumformverfahren und zeigt die Stellung im Ordnungssystem mit Unterteilung in Untergruppen. Die Gruppe der Biegeumformverfahren bezieht sich vornehmlich auf Metall, ist aber auch auf andere bildsame Stoffe übertragbar. Die Hauptgruppe 2 "Umformen", der die in diesem Dokument behandelte Gruppe 2.4 untergeordnet ist, wird in DIN 8582 festgelegt. Ausgehend von der Einteilung in sechs Hauptgruppen (Urformen, Umformen, Trennen, Fügen, Beschichten und Stoffeigenschaft ändern) und der sich daran anschließenden immer feineren Unterteilung in Gruppen, Untergruppen und so weiter kann im Ordnungssystem nach DIN 8580 jedem Fertigungsverfahren eine Ordnungsnummer zugeordnet werden, durch die es eindeutig beschrieben wird. Dieses Ordnungssystem stellt eine gemeinsame Sprache auf und ermöglicht, dass die Begriffsbestimmungen zu den verschiedenen Fertigungsverfahren von allen Anwendenden gleich verstanden und benutzt werden. Dies ist bei der Beschreibung eines Fertigungsablaufs hilfreich, da dieser in der Regel aus mehreren Arbeitsvorgängen zusammengesetzt ist, bei denen verschiedene Fertigungsverfahren angewendet werden. Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 152-06-10 AA "Terminologie der Fertigungsverfahren" im DIN-Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN 8586:2003-09 .
Beabsichtigter Ersatz zum 2025-12 für: DIN 8586:2003-09 , DIN 8586:2024-03 .
Gegenüber DIN 8586:2003-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Fertigungsverfahren mit der Ordnungsnummer 2.4.2.1.4 wurde umbenannt in "Rollformen" (bisher: Walzprofilieren) und es wurde hinzugefügt, dass dieses Verfahren auch zum Herstellen von Sicken und zum Bördeln eingesetzt wird (dann als "Walzsicken" bzw. "Walzbördeln" bezeichnet); b) Dokument an die aktuellen Gestaltungsregeln für DIN-Normen angepasst, sodass nun insbesondere eine Trennung zwischen Begriffsnummer (Abschnitt 3) und Ordnungsnummer (Abschnitt 6) erfolgt; c) zusätzliche Anmerkungen zum Begriff "Gesenkbiegen" (Ordnungsnummer 2.4.1.2) aufgenommen, um den Bezug zu den in der Stanztechnik verwendeten Begriffen "Keilbiegen", "Abbiegen" und "Formbiegen" herzustellen; d) Druckfehler korrigiert und Dokument redaktionell überarbeitet.
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