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ab dem 23.Dezember 2025 ab 13:00 Uhr befinden wir uns in der Weihnachtspause und sind ab dem 5. Januar 2026 wieder persönlich für Sie erreichbar.
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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest und beschreibt und Prüfverfahren für flexible und starre Verbindungen fest, die in CO2-Feuerlöschanlagen, Inertgas-Feuerlöschanlagen und Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen eingesetzt werden. Diese Europäische Norm gilt für Verbindungen, die verwendet werden: - zwischen Behälterventilen und dem Sammelrohr (Typ 1- und Typ 5-Verbindung), - in pneumatischen Steuerleitungen (Typ 3-Verbindung), - in Düsenrohrnetzen von Löschanlagen hinter dem Sammelrohr/dem Bereichsventil (Type 2- oder Typ 4-Verbindung). Bei der Erarbeitung dieser Europäischen Norm wurde davon ausgegangen, dass die Anwender ausreichend ausgebildete und erfahrene Personen sind. Diese Norm steht im Zusammenhang mit der EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG.
Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest und beschreibt und Prüfverfahren für flexible und starre Verbindungen fest, die in CO2-Feuerlöschanlagen, Inertgas-Feuerlöschanlagen und Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen eingesetzt werden. Diese Europäische Norm gilt für Verbindungen, die verwendet werden: - zwischen Behälterventilen und dem Sammelrohr (Typ 1- und Typ 5-Verbindung), - in pneumatischen Steuerleitungen (Typ 3-Verbindung), - in Düsenrohrnetzen von Löschanlagen hinter dem Sammelrohr/dem Bereichsventil (Type 2- oder Typ 4-Verbindung). Bei der Erarbeitung dieser Europäischen Norm wurde davon ausgegangen, dass die Anwender ausreichend ausgebildete und erfahrene Personen sind. Diese Norm steht im Zusammenhang mit der EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12094-8:1998-04 .
Gegenüber DIN EN 12094-8:1998-04 wurden folgenden Änderungen vorgenommen: a) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Inertgase und halogenierte Kohlenwasserstoffe und Aufnahme von Anforderungen für starre Verbindungen; b) Änderung der zutreffenden Anforderungen und Prüfverfahren entsprechend der Änderung des Anwendungsbereiches. c) Abschnitt 7 und Anhang ZA wurden dem akuellen Stand angepasst; d) Anhang ZA aufgenommen, in dem der Zusammenhang mit den Anforderungen der Europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) dargestellt ist; e) redaktionell geändert.