Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
Aktuell verzögert sich der Druck und Versand von Print-Dokumenten (Normen und Regelwerke).
Wenn verfügbar, können Sie das entsprechende Dokument auch digital als Download bestellen; dieser steht in der Regel innerhalb weniger Minuten bereit (bei erforderlicher manueller Prüfung spätestens innerhalb von 1 Arbeitstag).
Umbuchung bestehender Bestellungen: E-Mail an kundenservice@dinmedia.de (mit Auftrags- oder Kundennummer).
Wir bitten um Entschuldigung und danken für Ihre Geduld.
DIN Media
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Mischungsgüte und Entmischungsneigung von Asphalt fest. Dieses Prüfverfahren gilt als geeignet sowohl für die Entwicklung von Mischungsverhältnissen als auch zur Information von Kunden. Dieses Prüfverfahren hat Heißasphalt zur Grundlage. Für sonstige Typen von Asphalt, zum Beispiel Asphaltbeton mit Bitumenemulsion, liegen keine Erfahrungen vor. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-10 AA "Asphalt (SpA zu CEN/TC 227/WG 1) Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12697-15:2003-06 .
Gegenüber DIN EN 12697-15:2003-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel bezieht sich nicht mehr auf Heißasphalt; b) redaktionelle Anpassung an aktuelle Standardvorlage; c) neuen Abschnitt "Einleitung" hinzugefügt nach DIN 820-2:2020-03; d) Anwendungsbereich nach DIN 820-2:2020-03 präzisiert; e) Abschnitt 4: bisherigen Abschnitt "Bedeutung und Verwendung" gestrichen, 1. und 2. Absatz in die Einleitung überführt, 3. Absatz einschließlich der Anmerkung in den Anwendungsbereich (geändert) überführt; f) Abschnitt 4: neuer Abschnittstitel "Kurzbeschreibung", nachfolgende Abschnitte neu nummeriert; g) Abschnitt 5: Bild 1 korrigiert (Abschnitt 6 in vorheriger Version); h) Abschnitt 9: ergänzt mit Verweisen auf Formeln. "(Prozent)" ersetzt durch: "auf 0,1 %"; i) Abschnitt 10: mit Verweisen auf dieses Dokument ausgefüllt, angepasst an Abschnitt 9.