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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Materialien und Mischungen dieser Materialien gewonnen und als Wasserbausteine verwendet werden. Anhang A (normativ) enthält ein Verzeichnis der berücksichtigten Ausgangsmaterialien, die im Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm liegen. Anforderungen an die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm sind EN 16236 zu entnehmen. Sie enthält die allgemeine Anforderung, dass die Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Wasserbausteinen die maximal zulässigen Grenzwerte, die in der einschlägigen Europäischen Norm für das Material festgelegt sind bzw. die nach den nationalen Bestimmungen des Bestimmungsmitgliedstaats zulässig sind, nicht übersteigen darf. Wasserbausteine für das Bauwesen sollten sämtlichen Anforderungen dieser Europäischen Norm genügen. Die Norm enthält spezifische Anforderungen an natürliche Wasserbausteine sowie Wasserbausteine aus Eisenhütten und Stahlwerksschlacke. Für Materialien aus einigen anderen sekundären Vorkommen wird die Arbeit noch fortgesetzt; hier sind die Anforderungen noch nicht vollständig. In der Zwischenzeit sollten derartige Ausgangsstoffe, die als Wasserbausteine in Verkehr gebracht werden, sämtliche Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, müssen jedoch möglicherweise außerdem bestimmten zusätzlichen Anforderungen am vorgesehenen Einsatzort entsprechen. Im Einzelfall können zusätzliche Eigenschaften und Anforderungen abhängig von den Erfahrungen bei der Anwendung des Produktes festgelegt sowie in besonderen vertraglichen Vereinbarungen definiert werden. In Wasserbauwerken werden feinere als die in dieser Europäischen Norm festgelegten Gesteinskörnungen verwendet. Bei derartigen Gesteinskörnungen sollten die für andere Verwendungszwecke geltenden Europäischen Normen zu Gesteinskörnungen angewendet werden. Zurzeit werden Anforderungen an die Angabe des Potenzials von Gesteinskörnungen, gesetzlich geregelte gefährliche Stoffe freizusetzen, erarbeitet. Bis zur Fertigstellung dieser Anforderungen sollten die Anforderungen am Verwendungsort beachtet werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-50 AA "Wasserbausteine" im DIN zuständig.
Gegenüber DIN EN 13383-1:2002-08 und DIN EN 13383-1 Berichtigung 1:2004-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Streichung der Anforderungen hinsichtlich der Mindestdichte und Änderung des Verfahrens zur Angabe der Dichte; b) Aufnahme einer neuen leichten Gewichtsklasse und Hinweise zur Angabe nicht standardisierter schwerer Gewichtsklassen; c) Verschiebung der Anforderungen an die Probenvorbereitung für die Micro-Deval-Prüfung von EN 13383-1 in EN 13383-2.