Kurzreferat
Die Norm legt ein Verfahren mit passiver Probenahme zur Überwachung des europäischen Grenzwertes für Benzol von 5 µg/m3 fest. Das Verfahren beruht auf passiver Anreicherung von Benzol auf Aktivkohle, von der es durch Lösemittel extrahiert wird. Nach gaschromatographischer Abtrennung anderer Verbindungen wird Benzol mit einem geeignete Detektor nachgewiesen.