Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Ausrüstung von Zügen mit Gleitschutz-Systemen verfolgt die Erfüllung der folgenden Zielsetzung: 1) Minimierung von Bremswegverlängerungen im Vergleich zu Bremswegen auf sauberen, trockenen Schienen (das heißt bei gutem Kraftschluss); 2) Minimale Schädigung der Radreifen infolge von Gleiten oder Blockieren der Räder; 3) Minimierung von Schäden an den Schienen; 4) Bei pneumatischen Bremssystemen eine Minimierung des Luftverbrauchs bezogen auf eine gleitschutzfreie Bremsung. Die einzelne Gewichtung vorgenannter Ziele kann je nach Anwendungsklassen oder Art einer einzelnen Anwendung variieren. Züge, die mit Gleitschutz-Systemen ausgerüstet sind, können sich aus Einzelfahrzeugen zusammensetzen oder auch aus lokbespannten Zügen, Hochgeschwindigkeitszügen, Triebzügen, Nahverkehrszügen, Güterwagen, und so weiter bestehen. Diese Züge sind mit einer Reibungsbremse ausgerüstet und besitzen gegebenenfalls zusätzliche dynamische Bremsen, Magnetschienenbremsen und/oder Wirbelstrombremsen sowie eventuell Maßnahmen zur Haftwertverbesserung (zum Beispiel Besandungsanlagen). Diese Norm deckt sowohl systemspezifische- als auch anwendungsspezifische Zulassungsanforderungen an Gleitschutz-Systeme ab.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15595:2011-07 .